Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich leben seit mehreren Wochen getrennt. Unsere Tochter (knapp 2)hat er seit dieser Zeit kaum gesehen. Zwar hat er sich desöfteren zum Besuch angekündigt, ist aber fast nie erschienen. Ich möchte ohnehin -aus verschiedenen Gründen- mittelfristig das alleinige Sorgerecht für das Kind erwirken. Nun habe ich gehört, dass diese nachhaltige Unzuverlässigkeit des Vaters bei geplanten Besuchen u.a. für das alleinige Sorgerecht für mich als Mutter sprechen kann. Daher meine Frage: wie kann ich dokumentieren bzw. "beweisen", dass er wirklich nicht zu den angekündigten Terminen erscheint bzw. erschienen ist? Er könnte natürlich das Gegenteil behaupten, und unsere Tochter kann sich ja schlecht äußern! Wie könnte möglicherweise die Rolle des Jugendamtes in einem solchen Fall sein? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße!
Liebe Susanne, führen Sie einfach eine Art "Tagebuch", vielleicht gibt es in der Nähe jemand, der Ihnen jedesmal, wenn er nicht kommt, schriftlich unterzeichnen/ bestätigen kann. Das JA kann hier klärend beistehen, im Streitfall ist jedoch das Gericht zuständig. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau BAder!! ich hab da mal ne Frage, ich hab hier irgendwo gelesen, das es einer alleinerziehenden Mutter ohne die einwilligung des Vaters untersagt werden kann,in einer distanz von 130 km umzuziehen. Meine Frage wäre nun - ich hab patchwork familie, bin seit 11 jahren in zweiter ehe verheiratet, in diese ehe zwei kinder mit reingebracht ( ...