Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht

Frage: Umgangsrecht

peter_neu

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Hallo Frau Bader, ich versuche, mich möglichst kurz halten, ist aber eine längere Geschichte. Hier die Fakten: Eltern nicht verheiratet, 2 Töchter, heute knapp 9 und knapp 15 Jahre alt. Trennung der Eltern vor 8 Jahren. Nach der Trennung kein Umgang, ich habe dann über das JA Umgangsrecht beantragt. Wurde vor Gericht verhandelt. Umgangsrecht wurde mir zugesprochen, Kindsmutter hat ASR. Abholung/Zurückbringen der Kinder mache ich. Unterhalt wurde entsprechend meines damaligen Gehalts festgelegt. Mittlerweile bin ich selbstständig, Unterhalt wird von mir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entrichtet. Kindsmutter hatte damals Bedenken wegen Umgang, also hat das JA begleiteten Umgang ausgesprochen. Habe ich gemacht, nach 6 Monaten wurde von allen Seiten geäußert, dass es keine Bedenken und Probleme gäbe, kein schwieriger Fall o. ä. Nun ist folgende Situation: Meine ältere Tochter möchte nicht mehr alle 2 Wochen zu mir, weil sie sauer auf mich; sie hatte eine Theateraufführung, die ich aus beruflichen Gründen nicht besuchen konnte. Ich habe es ihr erklärt, sie ist trotzdem sauer und verweigert jeglichen Kontakt. Damit muss ich wohl leben. Die Kindsmutter fördert diese Haltung noch (Zitat „Tja, damit musst Du halt leben, bist ja selbst schuld!“) Das tut mir zwar weh, aber ich muss auch Geld verdienen, um den monatlichen Unterhalt (Höchstsatz!) entrichten zu können. Meine kleine Tochter ist nach wie vor alle 2 Wochen bei mir gewesen, sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin haben den Eindruck, dass sie immer gerne hier ist. Auch meine Tochter sagt, dass es ihr immer gefalle, wenn sie zu mir kommt. Heute wollte ich sie wieder holen; meine Ex-Freundin und ich hatten ein paar Dinge zu besprechen. Da ich ihr mitteilte, dass ich neben dem Unterhalt die (hohen) Kosten für den Sportverein meiner älteren Tochter nun nicht mehr zahlen möchte, kam es zu einer Diskussion. Ich sagte meiner Ex, dass diese Kosten von dem Unterhalt, den ich monatlich zahle, zu begleichen seien. Das sieht sie nicht ein. Ich habe nun über 10 Jahre bezahlt, über 8000 € und denke, das ist genug. Meine ältere Tochter steht vor dem Schulabschluss, hatte die letzten Jahre immense Schwierigkeiten und schlechte Zensuren (lt. Lehrer – und Mutter! – aus reiner Faulheit…) Mein Ex holte dann meine kleine Tochter einfach wieder ins Haus und knallte die Türe zu. Meine Frage: Darf sie das? Ich habe Umgangsrecht und möchte mein Kind sehen. Ich habe nun Bedenken, das ganze wieder über das JA laufen zu lassen, denn meine Ex wird alles unternehmen, damit ich meine kleine Tochter nicht mehr sehen darf. Neben der Beeinflussung meiner Kinder, die auch meiner Lebensgefährtin und meinem gesamten Umfeld extrem auffällt, habe ich Zweifel, ob das JA nicht wieder auf begleiteten Umgang pocht. Meine kleine Tochter ist sehr schüchtern, gerade wenn es um ihre sehr dominante Mutter geht, sie wird evtl. sagen, dass sie nicht mehr zu mir will, auch wenn das nicht stimmt. Kann ich den Unterhalt prüfen und ggf. kürzen? Meine Selbstständigkeit wirf eigentlich nicht so viel ab, dass ich jeden Monat den Höchstsatz zahlen kann, ich mache das, weil ich es für meine Kinder tue. Ich weiß aber auch, dass meine Ex das Geld mit vollen Händen rauswirft. Von einem Immobiliengeschäft hatte ich ihr jeweils 2000 € für jedes Kind gegeben, meine kleine Tochter erzählte nebenbei, dass die Mutter ihr und der großen Schwester je 500 € auf das Konto eingezahlt hätte… Wie soll ich am besten vorgehen? Danke und Grüße Peter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn die letzte Überprüfung über 2 Jahre her ist oder sich was wesentlich geändert hat, kann , kann man es überprüfen lassen. Sie können dann ja selber für die Kinder sparen (wenn Sie wollen) 2. Sie sollen Umgang und Unterhalt trennen 3. Ihre Ex sollte Ärger und Strafe durch Umgangsentzug trenne - das hat Kind 1 ja schon bestens übernommen 4. Ich würde einen Anwalt wegen dem Umgangsrecht einsetzen Liebe Grüße NB


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