Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn. Mit dem KV wurde nach der Trennung eine Vereinbarung bzgl. Umgang & Unterhalt getraoffen, an die dieser sich jedoch in weiten Teilen leider nicht hält. Seine neueste Idee ist, daß er sein Umgangsrecht auf seine Eltern übertragen und mich dadurch zwingen will, alle 14 Tage seine Eltern zu besuchen - ansonsten würde er sich weigern, weiterhin Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen. Frage: Kann er sein Umgangsrecht einfach so übertragen und an die Unterhaltsleistung koppeln?? Die Großeltern leben (einfache Strecke) über 50 km entfernt,ich bin derzeit im 6. Monat schwanger mit Zwillingen und halte diesen Vorschlag für unzumutbar. Abgesehen davon habe ich in der Vergangenheit, auch ohne Zwang durch den KV, immer darauf geachtet, daß mein Sohn seine Großeltern relativ regelmäßig zu Gesicht bekommt. Vielen Dank im voraus! Herzliche Grüße Czunczi
Hallo, hier muss man alles trennen: 1. Er muss den U. auf jeden Fall zahlen. 2. Er sollte zugunsten des Kindes den Umgang ausüben. 3. Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Entschuldigung wenn ich einfach etwas dazu schreibe. Der Vater kann garnichts an seine Unterhaltspflicht koppeln! Er hat die Pflicht zu zahlen, das Kind hat ein Recht auf den Unterhalt. Umgangsrechtregelungen und Unterhalt sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Zahlt er nicht, muss Unterhaltsvorschuss beantragt werden, das Jugendamt fodert das Geld dann vom Vater zurück. Der Vater des Kindes hatte einen denkbar schlechten Einfall. Die Interessen der Großeltern müssen von ihnen selbst vertreten werden. Wenn das Bringen zu schwieig ist, dann müssten die Besuche eben in eurer Nähe stattfinden. LG. Schneckchenmama
Mitglied inaktiv
Erstmal Danke für die prompte Antwort! Zum Hintergrund: er will den Kleinen nicht mehr sehen. Vereinbart ist ein Umgang alle 14 Tage, in meinem Beisein. Wobei ich mich dabei immer sehr im Hintergrund gehalten habe, um den Umgang nicht zu stören. Der Kleine (gerade 3 Jahre geworden) möchte ausdrücklich nicht alleine mit seinem Vater sein. Dieser ist beständig alkoholisiert und somit ungeeignet, sich bei den Terminen alleine und verantwortlich um den Kleinen zu kümmern. Der KV benimmt sich mir gegenüber extrem feindselig, schickte bereits Morddrohungen per sms und beschimpft bzw. bedroht mich per email. Der Umgang ist somit sehr problematisch. Zumal der Kleine durch das Verhalten seines Vaters mir gegenüber verstört reagiert (der KV beschimpft mich auch in Gegenwart des Kleinen). Ist es denn nun grundsätzlich möglich, das Umgangsrecht zu übertragen??? Mal unabhängig von der Unterhaltsfrage... 1000 Dank im voraus! MfG Czunczi
Hallo, auf wen? Sie meinen, dem Vater das Umgangsrecht zu entziehen? Dazu müssen Sie stichfeste Beweise haben und auch dann sieht es schlecht aus, denn Sie müssen ein Gerichtsverfahren anstreben. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn es bei den Besuchen so eine ungute Stimmung gibt, dann ist vielleicht das Beste, das Jugendamt um begleiteten Umgang zu bitten. Sehr berechtigte Gründe gibt es genug. LG. Schneckchenmama
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein ex-Partner wohnen 700km auseinander. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(9M), für den haben wir das gemeinsame Sorge und Umgangsrecht. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen, aber das habe ich abgelehnt aufgrund niederschmetternden Situationen seinerseits. Nun hat er versucht sich vor 2 Tagen in Schweden da ...
Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht. Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...
Hallo. Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe. Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...
Hi Mal eine Frage an euch, darf der Vater der kein Sorgerecht sondern nur Umgangsrecht hat dem Kind etwas in die Haarflechten lassen? Vg
Hallo Frau Bader, ich versuche es möglichst kurz zu halten. Im Januar bin ich mit meinem Sohn (5J) ca 400km vom Kindsvater weggezogen. Wir haben hierzu bezüglich dem Umgang eine Regelung über das Jugendamt getroffen. Er sieht den Jungen alle 14 Tage, in folgenden Hol-und Bring-Regelungen. Wochenende 1: ich bringe ihn freitags und hole ihn ...
Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner. Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft d ...
Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob eine schriftliche Darlegung / Bestätigung vom Kinderarzt bzgl des Entwicklungsstandes und der gesundheitlichen Problematik des Kindes (reagiert extrem auf Veränderungen / Trennungsangst/ Erbrechen) vorm Familiengericht Gewicht trägt? Unser Kind ist bereits in Behandlung und Abklärung, aber hat noch kei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizie ...
Hallo und zwar hat der kindesvater seit circa 1 jahr umgangsrecht, weil er sonst nicht sein aufenthalt bekommt nutzt er unser kind aus. mein kind ist fast 2 jahre der umgang läuft durch die diakonie begleitet da wir überhaupt keine komunikation führen können. trotz öfteren aufforderung das er kein parfüm sprühen soll während den umgängen oder mich ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung