Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, ich habe folgende Frage: Haben die Großeltern ein Umgangrecht mit den Enkelkindern? Wenn ja, wie sieht das dann aus? Katja
Hallo, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. .Ein Gesetz gibt es darüber aber nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
§ 1685 BGB (Umgangsrecht der Großeltern, Geschwister, Stief- und Pflegeeeltern) (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. (2) Gleiches gilt für Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteiles, der mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat und für Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war. (3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
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hallo frau bader, ich hab unten ihre erklärung zum umgangsrecht der großeltern gelesen und auch eine frage dazu. wer wäre im gegebenen fall dazu verpflichtet, die kinder zu den großeltern zu bringen? müssten die sich dann selbst drum kümmern? ich hoffe es wird nie soweit kommen, aber ich habe als derart unter meiner mutter gelitten, die auch ...
Guten Tag Frau Bader, ich lebe seit vier Jahren vom KV getrennt, er hat 14tägiges Umgansrecht, Fr/So. In der Zeit kann er sine Eltern mit der kleinen besuchen. Manchmal ist oder war es so, dass er die kleine Fr bei mir geholt hat, zu seinen Eltern gebracht hat, So wieder geholt hat und sie wieder zu mir gebracht hat. Mit letzterem war ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, es ist so, dass ich aufgrund gewisser Streitigkeiten keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern wünsche. Nun ist es ja so, dass Grosseltern wohl auch ein Umgangrecht mit den Enkelkindern besitzen. Leider tun meine Eltern auch den Kindern nicht gut. Zumal der Kontakt nicht regelmässig, eher sporadisch bestand. Mittlerweile ist ...
Hallo Frau Bader, ich lebe seit 6 Jahren vom KV meines großen Sohnes (7,5 Jahre) getrennt. Nach vielen Schwierigkeiten mit dem Umgang (geprägt von Unregelmäßigkeiten und Desinteresse seitens des KV) haben wir nun seit ca 3 Jahren die Regelung, dass das Kind einmal in der Woche über Nacht bei ihm ist. Seit der Trennung geht der KV wenn mein Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader Die Oma meines 2jährigen kindes, väterlicherseits wollte die kleine für 2 Tage zu sich hohlen, ich als KM hab dies abgelehnt, mit der Begründung, dass mir noch 2 nächte zuviel sind, Sie sie aber gern für einen Tag mit über nacht nehmen kann. Auch wollte sie mit der kleinen für 2 wochen in den Urlaub nach ungarn nehmen, dies ...
Liebe Frau Bader, kurz zu den Rahmenbedingungen: meine Tochter ist 3, Trennung vom KV im 1. Lebensjahr, bei diesem ist sie jedes 2.WE im Hause der Großeltern väterlicherseits. Fr-So. Frage: die Großeltern fordern nun einen zusätzlichen Tag in der Woche ein, wollen auf das Umgangsrecht klagen. Da sie jedes 2. WE die Chance haben, ihr Enkelkind ...
Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist 3 Jahre alt und wächst bei uns gemeinsam auf. Wir sind verheiratet. Das größte Problem für uns stellen jedoch nun die Eltern meines Mannes dar. Hauptsächlich seine Mutter, die selbst von ihrer Hausärzrin schon wegen ihrer psychischen Störungen zwangseingewiesen werden sollte. Sie ist mit nichts ...
Hallo Frau Bader, Die Großeltern meiner Kinder wollen ein Umgangsrecht für meine Kinder, zur Not auch vor Gericht erkämpfen. Nun ist es so, dass beide seit vielen Jahren Alkoholiker sind, jeden Tag mehrere Gläser trinken und ich einfach nicht mehr akzeptieren kann, dass diese meine Kinder bei sich zuhause haben wollen. Zumal meine Kinder schon meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit das Großeltern das Umgangsrecht einklagen? Welche Wege müsste man gehen und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es klappt? Hintergrund ist das meine Schwester aus nicht ersichtlichen Gründen den Kontakt zu den Großeltern untersagt. Es ist ein Familienstreit vorgefallen, dieser hatte aber ...
Hallo Frau Bader, Wie sieht da Umgangsrecht der Großeltern aus. Kind aus One nigth Stand. Beide Eltern noch Minderjährig. Vormundschaft liegt bei den Eltern der Mutter dort leben auch Mutter und Kind. Vater des Kindes kümmert sich sehr selten. Müssen wir seinen Eltern hier Umgang gewähren? Liebe Grüße OMA 2021
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