Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht Baby zum Vater

Frage: Umgangsrecht Baby zum Vater

manuelalucas94

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Sehr geehrte Frau Bader , Es geht um folgendes . Ich habe einen Sohn der 6 Wochen alt ist , lebe alleine mit meiner ersten Tochter aus meiner ersten Beziehung und natürlich mit meinem Sohn. Der Vater meines Sohnes hat den kleinen 2 mal gesehen und sagte mir mehrfach er könne damit nichts anfangen er sei noch zu klein sobald er schrie gab er mir ihn wieder . Meine Frage ist eigentlich, Inwiefern muss ich Ihm das recht geben den kleinen zu sehen? Leider hat er mit Drogeneinnahmen , Drogenverkauf und andauerndes Alkoholtrinken am Wochenende zutun ( dies war auch der Grund warum er sich trennte , er wollte diese Dinge nicht aufgeben und wieder mit seinen Jungs sein !) Ich habe erst spät von diesen Faktoren erfahren und versuche jetzt natürlich für mich und meine zwei Kinder ein normales Leben aufzubauen ( da meine erste Tochter leider physisch sehr fertig durch die Trennung von ihrem Vater war & auch durch die zweite Trennung wieder Rückschläge hatte ) Aus diesen Gründen versuche ich immer wege zu finden ihn dennoch die Möglichkeit zu geben meinen Sohn zu sehen. ( aber meine Tochter (Jahre) kann ich nicht immer abgeben da sie ihn nicht sehen will.) Er schreibt z.B heute und sagt er kommt vorbei will den kleinen sehen. ,- was natürlich meiner Meinung nach nicht funktioniert da es vorherige Absprachen geben müsste damit ich das auch planen kann bzw. Er einfach mal 2 Tage früher schreibt. ,um den Tag und die Zeit fest zu legen ?! Er zahlt auch keinen Unterhalt Was kann ich machen ? In wie weit kann ich handeln ? Wie kann man ein Umgangsrecht verhindern? Welche Beweise benötige ich? ( er saß l2019 schon in Jugendhaft und wurde danach raus gelassen mit auflagen Urintest abzugeben ( dieses tat er auch bis die Test negative vom.THC Werte waren) danach fing er wieder an Drogen zu konsumieren und zu verkaufen ) Ich hoffe sie können mir helfen. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frahe ist, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Er scheint noch nicht im Erwachsenenleben angekommen zu sein. Machen Sie einen Termin mit ihm bei JA, legen Sie Zeiten und Regeln fest. Bei einem so kleinen Kind gilt: besser kurz und häufiger. Unterhalt: wenn er einer geregelten Arbeit nachgeht, müssen Sie den Unterhalt geltend machen. Ansonsten Unterhaltsvorschuss beantragen. Liebe Grüße NB


cube

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Wende dich ans Jugendamt um dich dort beraten zu lassen und zusammen mit dem JA eine Umgangsregelung aufzustellen. Dort kannst du auch deine Bedenken bzgl. Umgang schildern. Ich denke aber nicht, dass du ihn verhindern kannst solange keine tatsächliche Gefahr für euer Kind von ihm ausgeht.


mellomania

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tatsächlich ist es so, dass du den umgang sogar fördern musst und nicht verhindern darfst. außer es gäbe eine kindswohlgefährdung, die du aber nach weisen müsstest. sprecht mit dem jugendamt und lasst den umgang festlegen.


desireekk

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Hallo, Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater. Du hast dies auch zu fördern. ABER: Du musst Dich nicht verbiegen. Daraus folgt: Geh zum Jugendamt und bitte dort darum, dass ein moderiertes Gespräch zwischen Dir und dem KV dort stattfindet in dem verbindlich (!) festgelegt wird, wie wo und wann der Umgang stattfindet. Beispiel: 3x pro Woche Mo, Do und Sa von 10-12 Uhr. Änderungen sind 2 Tage vorher anzukündigen, etc. (und dann, wir nachgeholt, wie wo wann usw usf). Schreib ihm einfach freundlich dass Du es gerne mit einer neutralen 3. Stelle dauerhaft lösen möchtest. Am Ende ist es doch so: du sollst dem Umgang nicht im Wege stehen, aber du must ihm das Kind nicht hinterher tragen. VG D


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