LottiHase
Sehr geehrte Frau Bader, Kann das Jugendamt sich auf eine mögliche Kindswohlgefährdung aus einer alten, abgeschlossenen Gerichtsverhandlung ein Jahr später berufen und ohne neue Anhaltspunkte alles neu vom Gericht prüfen lassen? Was genau würde uns dann erwarten? Und brauche ich einen Anwalt, denn den bekäme ich nur auf Prozesskostenbeihilfe? Gern auch an alle! LG Lotti
Hallo, das kann man so abstrakt schwer beantworten. Das JA wird sich aber die Frage gefallen lassen müssen, warum die Gefährdung vor einem Jahr nicht bestanden hat. Liebe Grüße NB
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