Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennungsunterhalt auch bei Krippenbesuch und Wechselmodell?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennungsunterhalt auch bei Krippenbesuch und Wechselmodell?

Gysmo

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn, 20 Monate, besucht 2 Monaten eine Krippe. Er hat einen Ganztagesplatz, aber er geht "nur" von 9:30 bis 14:00, damit kommt er besser klar. Mein Freund (geteiltes Sorgerecht) und ich trennen uns. Habe ich grundsätzlich auch bei vorhandenem Krippenplatz ein Recht auf Betreuungsunterhalt in den ersten 3 Jahren? Es wäre nicht viel, arbeiten müsste ich dennoch, aber weniger. Wenn sich der Vater mit seinem Wechselmodellwunsch durchsetzen kann, ab welcher Aufteilung der Betreuungszeiten verfällt mein Recht auf Betreuungsunterhalt, nur bei genau 50/50? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, unverheiratete bekommen nur Betreuungsunterhalt, wenn sie wegen des Kindes nicht arbeietn können. Bei Ihnen ginge es ja vormittags. Ansonsten wird beim Wechselmodell bei jedem die Einkunft berechnet u danachd er anteilige Unterhalt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Betreuungsunterhalt fällt weg. Du kannst ja mehr arbeiten, willst es aber nicht. Was nicht an fehlender Betreuung liegt. Unterhalt hebt sich auch bei 50/50 nicht gegeneinander auf. Hängt damit zusammen was Du ihm zahlen müsstest und er Dir aufgrund des Einkommens. Das kann eh nur ein Richter dann entscheiden. Wieso schreibst Du "wenn er es durchsetzt" ? Das Kind kann dadurch doch nur gewinnen.


Gysmo

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Ich denke, Sie wissen zu wenig über die Situation, um das beurteilen zu können. Aber vielen Dank für den Versuch.


Mitglied inaktiv

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"Das Kind kann dadurch doch nur gewinnen" Wirklich? So pauschal würde ich das nicht sagen. Ich finde Wechselmodell in den meisten Fällen nicht durchführbar und eigentlich eine Zumutung fürs Kind. Ich jedenfalls würde nicht wöchentlich mein Zuhause wechseln wollen. Oft genug hört man ja auch, dass der Unterhaltspflichtige das Wechselmodell will um den Unterhalt zu sparen.


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