Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung (Nachtrag)

Frage: Trennung (Nachtrag)

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich habe nicht vor mein Kind zu entführen oder etwas ähnliches. Ich wollte sogar in demselben Ort bleiben, damit es Kontakt mit seinem Vater hat. Die Sache ist, die Situation ist sehr unangenehm geworden, ebenfalls für meine kleine. Ich bin rund um die Uhr bei meiner Tochter, aber ich glaube nicht, dass er uns friedlich ziehen lässt. Da habe ich mir gedacht, erstmal ausziehen, dann alles andere regeln. oder wie geht man vor? er ist ein Großverdiener, ich bin Doktorandin, und manchmal droht er damit, dass er mir die kleine wegnimmt. vielen Dank LG


Mitglied inaktiv

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wenn du dich trennen willst, mußt du dich mit deinem mann einigen und ihn informieren, ansonsten kann dir das wirklich als entführung auslegen, bzw kindesentzug und kann tatsächlich mit hilfe guter anwälte das aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten. wenn er zudem beweisen kann, daß hauptbezugsperson ist/war bleibt das kind u.u. bei ihm. alles schon da gewesen....solche drohungen sind nicht mehr nur heiße luft. also: aufpassen und friedlich einigen.


Andrea6

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"und manchmal droht er damit, dass er mir die kleine wegnimmt" - aber genau das hast Du selber doch vor: und das ist dann in Ordnung?


Mitglied inaktiv

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Liebe Andrea, ich habe nicht vor ihm das Kind wegzunehmen, ich will nur das tun, was für die kleine gut ist. Ich kann hier nicht alle Grunde aufzählen. Ok.? Vielen Dank


Mitglied inaktiv

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du mußt aber berechnen, daß DEINE gründe nicht die gründe der richter sind.... was DU als kindeswohl empfindest, muß nicht zwangsläufig der meinung der richter entsprechen. stell dich schpn früh darauf ein, daß das nicht immer der fall ist.


novemberfee

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Das sind genau die Gründe, warum ich immer noch bei ihm bin. Weil er mir genauso droht. Obwohl ich Teilzeit arbeite, um das Kind früher aus dem Kiga holen zu können und ich am Woe und unterhalb der Woche 95% der Zeit mit der Kleinen verbringe. Ich mir sogar anhören muss, dass Kinder eine Belastung für ihn sind. Trennung brauche ich nicht zu erwähnen, sonst folgen bereits genannte Drohungen.


Mitglied inaktiv

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wenn du das belegen ( betreuungsmaßnahmen ) kannst, weiß ich nicht, was einem antrag auf das abr entgegenstehen sollte? richter sind ja nicht doof, als wenn das klar ist, daß das kind in der hauptsache von dir betreut wird/wurde, dann ist die entscheidung auch klar.


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