Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Ich werde zum 1. Mai arbeistlos und habe angegeben , daß ich in der Zeit von 8:30 -12.30 arbeiten könnte ! Wie ist das jetzt , wenn ich zu einer Trainingsmaßnahme oder Ähnliches geschickt werden soll muß dann auf diese Zeiten Rücksicht genommen werden ? Oder ist es so , daß ich auch dann hin müßte , wenn es zB von 8- 15 Uhr geht ? Wenn ich von 8-15 Uhr hin muß, hab ich dann das Recht meine Tochter ( 3,5 Jahre alt ) mitnunehmen , wenn ich sie nicht unterbringen kann ? lg safrarja
Hallo, werden berücksichtigt, wenn Sie nur für halbe Tage Arbeitslosengeld bekommen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, mir geht es genauso, kann auch nur von 8-12.30 Uhr (Kigazeiten). Ich habe für Mai eine Trainingsmaßnahme vom AA bekommen und im Juni einen EDV-Lehrgang. Die Betreuungszeiten für meine Tochter wurden berücksichtigt.
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