Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Titel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Titel

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort meines letzten Postings. Mein Ehemann hat so einen Titel gegen den leiblichen Vater des Kindes von seiner Exfrau hat (Zahlung Vaterschaftstest). Allerdings hat er das weder das Originale noch eine Kopie davon. Das Originale ist lt. seiner Anwältin an ihn per Post geschickt worden. Muss sowas nicht generell per Einschreiben geschickt werden da es sehr wichtig ist? Nun hat die Anwältin gesagt das sie von ihrer Kopie die sie hat keine Kopie erstellt und nur das Originale was nutzt. Er soll am Gericht nachfragen ob er das Originale mochmals bekommen kann. Nur an welches Gericht wenden wir uns bitte? Die Anwältin von meinem Mann nimmt sich dieser Sache nicht an. Sie hat es nicht einmal für nötig gehalten uns zu sagen wo wir uns hinwenden sollen. Wir laufen schon seit 4 Jahren dem Geld hinterher und so wie es aussieht werden wir es uns für immer abschreiben können das wir etwas zurückbekommen :-( Danke Kassio


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nehmen Sie sich auch einen Anwalt! Der Berechnung der Gegenseite würde ich sowieso nicht vertrauen-die Anwältin vertritt die Interessen Ihres Mannes. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Von dem Titel muß bei dem ausstellenden Gericht eine Zweitschrift beantragt werden. Wieso Eure Anwältin das nicht von selbst erledigt oder in die Hand nimmt ist mir ehrlich gesagt unverständlich. Es muß jedoch eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden,dass der Titel auf dem Postweg verlorengegangen ist. Gruß Daniela


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