Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

Hallo Daniela bitte melde Dich per Mail mal bei mir. Habe noch einige Fragen bei denen Du mir bestimmt auch weiterhelfen kannst. Danke Kassio

Mitglied inaktiv - 07.12.2004, 22:21



Antwort auf: Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

Hallo Kassio! Was hast Du denn für Fragen wegen dem Titel? Schieß los. Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 08.12.2004, 07:10



Antwort auf: Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

Hi, Du sagstes wir sollen ihn nochmal beantragen, fragt sich nur bei welchem Gericht? Der leibliche Vater gegen den der Titel läuft wohnt in einer andren Stadt soviel wir wissen Danke für die schnelle Antwort Kassio

Mitglied inaktiv - 08.12.2004, 11:40



Antwort auf: Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

Hallo Kassio! Es kommt nicht auf den derzeitigen Aufenthaltortes des Schuldners, in diesem Fall Vater, an, sondern von welchem Gericht der Titel erlassen wurde. Dort muss auch die Beantragung einer Zweitschrift eingereicht werden. Jedoch muss auch gegenüber dem Gericht glaubhaft dargestellt werden, dass der Original-Titel verlorengegangen ist. Und falls der Original-Titel wieder auftaucht muss dies umgehend mitgeteilt werden bzw. die Zweitschrift wieder zurückgegeben werden. Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 08.12.2004, 17:46



Antwort auf: Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

Danke für die Antwort, nur woher weiss ich bei welchem Gericht der Titel ausgestellt wurde, wenn wir das Originale nicht haben und noch nie hatten. Habe heute gelesen das die 30 Jahre Verjährung ab dem 1.1.05 nicht mehr gelten sonder nur noch 3 Jahre weisst Du da was? Danke Kassio

Mitglied inaktiv - 09.12.2004, 19:32



Antwort auf: Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

Hallo Kassio! Wo hast Du das denn gelesen, dass ist absoluter Quatsch. Ein Titel hat eine Gültigkeit von 30 Jahren. Lediglich die Zinsen, die anfallen müssen gesondert alle drei Jahre festgesetzt werden, sonst verjähren allein diese. Wer hat denn den Titel damals erwirkt? Ein Anwalt? Dann wende Dich dorthin, irgendwelche Angaben bzw. Unterlagen mußt Du doch haben........ Frau Bader hat Dir ja sowieso angeraten unbedingt einen eigenen Anwalt zu nehmen, da der Anwalt Deines Mannes seine Interessen vertritt. Wenn Du ihn nicht bezahlen kannst, bekommst Du Prozeßkostenhilfe. Also scheue Dich nicht einen Anwalt zu beauftragen, es lohnt sich, wenn man so gar keine Ahnung von der Materie hat. Alles Gute und viel Glück! Gruß Daniela

Mitglied inaktiv - 10.12.2004, 07:10



Antwort auf: Daniele bitte melde Diche wg. "Titel"

Hallo waren gestern bei meiner Anwältin, die hat das gleich in die Hand genommen und wird das alles Regeln. Diese Regelung das die Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre gesetzt wurde, ist schon 2002 beschlossen wurden und wird dieses Jahr zum 31.12.04 wirksam. Habe mich bei der Anwältin nochmal erkundigt. Haben gestern von der damaligen Anwältin meines Mannes nun endlich auch eine Kopie des Titels erhalten das wir wissen wo wir die Zweitschrift beantragen können. Danke nochmals für die Infos schönen 3.Advent wünscht Kassio

Mitglied inaktiv - 11.12.2004, 09:32



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