Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Thema Elternzeit: wieviel EZ kann ich pro Kind nehmen?

Frage: Thema Elternzeit: wieviel EZ kann ich pro Kind nehmen?

Cee

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Hallo Frau Bader, Mich interessiert das Thema Elternzeit- konkret: wieviel Elternzeit steht mir pro Kind zu und bis wann kann ich diese nehmen. Genaueres zu meiner Situation: Meine beiden Kinder wurden 2014 und 2015 in London, England geboren (sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, sowie mein Mann und ich auch). Im Jahr 2016 sind wir nach 10 Jahren Auslandsaufenthalt wieder zurück nach Deutschland gekommen. Von 2017 bis jetzt war ich in einem Beschäftigungsverhältnis- Eine Freundin berichtete mir, dass sie sich jetzt noch ihre ‚restliche‘ Elternzeit nehme.... Ich habe nun die Frage, ob ich das auch tun könnte? Noch Elternzeit nehmen, wenn ich diese noch nicht ‚erschöpft ‚ habe. In England habe ich nur 6 Wochen vor der Geburt genommen und 6 Monate danach. Woher weiß ich wieviel Zeit noch zur Verfügung steht und an wen muss ich mich wenden? Herzlichen Dank für jeden Hinweis, Herzlichst, Cee


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren sind, gilt, dass, mit Zustimmung des Arbeitgebers, bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag übertragen werden kann. Für Kinder, die danach geboren wurden, kann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag übertragen werden. Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Hast Du denn derzeit überhaupt einen Arbeitgeber?


mellomania

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rechtlich stehen dir drei jahre zu pro kind. aber nur in den ersten drei lebensjahren. danach nur mit zustimmung eines AG. hast du einen AG? wann genau ist das kind 2015 geboren? da gab es eine änderung. für kind1 hast du eh nur noch 1 jahr, wenn überhaupt, da du bei der alten regelung (also geburt vor dem 1.7.15) zwei jahre nehmen musstest bis zu 3. lebensjahr und nur 12 monate übertragen hättest können bis vollendung des 8. lj. bei dem andren kind, wenn es nach dem 1.7.15 geboren ist könntest du 2 jahre mit über das 3. lj hinaus nehmen. aber alle reste müssten enden einen tag vor dem jeweiligen 8. geburtstag. aber eben nur mit zustimmung eines AG. er muss dir das nicht genehmigen. EG wirst du keines erhalten.


luvi

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In welchem Monat ist dein jüngeres Kind geboren? Bei Geburten ab dem 1.Juli 2015 hat sich was geändert. LG luvi


Cee

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Herzlichen Dank schon einmal! Ja ich habe seit Feb 2017 einen Arbeitgeber bei dem ich fristlos beschäftigt bin.. Mein erstes Kind ist im April 2014 geboren, mein zweites Kind ist im Oktober 2015 geboren. Das ich kein Elterngeld bekomme weiß ich, doch ich habe noch die Frage: Werden Renten- und Sozialversicherungsbeiträge dann vom Arbeitgeber gezahlt? Lieben Dank!


Rotkehlchen

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Nein, der Arbeitgeber zahlt während der Elternzeit gar nichts für dich. Wenn du aktuell in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist, bleibst du während der Elternzeit beitragsfrei dort versichert. Bei der Rentenversicherung gibt es ja die Kindererziehungszeiten, die vom Grundsatz her unabhängig von der Inanspruchnahme von Elternzeit sind.


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