Liebe Frau Bader, ich habe gelesen, daß man als alleinerziehender Elternteil für den Todesfall eine testamentarische Verfügung über den Verbleib des Kindes aufsetzen kann. Wie muß diese geschrieben werden, was sollte unbedingt drin stehen, kann man sie irgendwo hinterlegen (Kosten?), unter welchen Umständen entscheidet das Familiengericht anders, ist es sinnvoll, die Verfügung bei/mit einem Notar aufzusetzen?? vielen lieben Dank!!