Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Testament

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Testament

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Ich möchte gerne festlegen, von wem meine beiden Kleinen versorgt werden, für den Fall, daß meinem Mann und mir etwas passiert. Wie kann ich das rechtsverbindlich machen (d. h. was muß ich in das Testament hineinschreiben; muß evtl. die dafür vorgesehene Person auch unterschreiben, von wem soll ich das Testament beglaubigen lassen, wo soll ich es hinterlegen usw.)??? Für eine ausführliche Auskunft wäre ich sehr dankbar!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Michaela, schauen Sie mal in der Suchmaschine unter "notar", da finden Sie gaaanz viel. Für eine ausführliche individuelle Antwort wenden Sie sich bitte an www.homepage-recht.de Gruß, NB


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Hallo! Du kannst privatschriftlich ein Testament errichten (wirklich alles handschriftlich, mit Datum!, Unterschrift nicht vergessen; der Partner kann es mitunterschreiben). Wenn du deiner Familie/den Erben nicht traust, musst du es nicht zuhause hinterlegen, sondern kannst es beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegen. Sicherer ist es, sowas vom Notar beurkunden zu lassen. Dann gibt es mit Sicherheit keine Streitereien, und auch der Notar wird das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Die Gebühren von Notaren sind vom Wert (in diesem Fall des Vermögens) abhängig und sind nicht so gewaltig. Es ist auch nicht selten, dass Eltern - aber besonders Alleinerziehende - testamentarisch verfügen, wer nach ihrem Tod das Sorgerecht erhalten soll. Viele Grüße, marion aus HH


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Nochmal hallo... "Wert des Vermögens" ist nur für den Fall, dass noch andere Verfügungen getroffen werden, richtig. Wenn nur Anordnungen wg. Sorgerecht bestimmt werden, ist es natürlich weniger...


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Vielen Dank für die Infos!!!


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