Hallo,
ich weiß ja nicht, ob die Frage so hierher gehört, aber es betrifft halt schon die Familie direkt...
Mein Mann und ich haben vor 1 Jahr ein Haus gekauft. Wir haben gemeinsam eine Tochter und er hat noch 2 Söhne (minderjährig) aus erster Ehe. Nun möchte ich vermeiden bzw. wir, dass falls meinem Mann etwas passiert, die Kinder aus erster Ehe Anspruch auf das Haus haben. denn auszahlen könnte ich dann nicht. Können wir ein Testament so aufsetzen, dass die Söhne keinen Anspruch haben? Wenn ja, wie und wo?
Habe keine Ahnung!
Falls Sie die Frage nicht beantworten wollen, wäre es nett, wenn sie vielleicht eine Literaturquelle angeben würden...
Bis dann
Susanne
Mitglied inaktiv - 09.11.2000, 21:18
Antwort auf:
Testament
Liebe Susanne, bei solch hohen Eigentumswerten wie ein Haus würde ich nicht irgendwein Buch lesen, sondern einen Notar aufsuchen. Da geht es einfach um zu viel.
Es ist zwar möglich, sich gegenseitig einzusetzen (z.B. mit einem sog. Berliner Testament), die Abkömmlinge haben aber immer einen Pflichtteilsanspruch (außer bei Erbunwürdigkeit). Außerdem spielt leider auch das Steuerrecht eine große Rolle (Erbschaftssteuer) Halbwissen ist hier gefährlich! Bitte suchen Sie deshalb lieber einen Notar auf.
Guß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2000
Antwort auf:
Testament
Hallo
ich kann nur aus erfahrung sprechen....
bei meinen eltern war es genau so..2 kinder aus erster ehe usw.
sie haben sich gegenseitig beerbt....also wenn die frau stirbt ist der mann alleiniger erbe und umgekehrt.
der pflichtteil steht den anderen kinder zwar zu aber erst wenn beide verstorben sind.
am besten einen notar fragen!
Gruß Ralf
Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 09:13
Antwort auf:
Testament
Hallo,
der Pflichtteil steht den Kindern IMMER zu, auch wenn die Eheleute sich erst mal gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder können den Pflichtteil trotzdem einfordern.
Gruß Angela
Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 10:31
Antwort auf:
Testament
Hallo Susanne,
ihr könnt euch gegenseitig als Alleinerben einsetzen, den Kindern (egal ob aus erster oder zweiter Ehe) steht aber immer ein sogenannter Pflichtteil zu. Sie können diesen dann auch einfordern.
Wegen Literatur gehst du am besten mal in eine gute Buchhandlung und läßt dir Bücher zum Erbrecht zeigen. Schau sie dir dann in Ruhe an bzw. lies ein wenig zur Probe. Da findest du am besten raus mit welchem Buch du klar kommst.
Ich würde das Testament bei einem Notar machen lassen, denn der hat Beratungspflicht und das Testament ist dann auf jeden Fall korrekt. Euch nützt nämlich ein ungültiges Testament (z.B. wg. Formfehler) gar nichts.
Gruß
Angela
Mitglied inaktiv - 13.11.2000, 10:39