Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Termine

Frage: Termine

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wann muss man spätestens Elternzeit beantragen und wann muss man Bescheid sagen, dass man in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte? Kann man Elternzeit verlängern oder sollte man, wenn man sowieso in den nächsten 3 Jahren nurnoch Teilzeit arbeiten möchte vorsorglich 3 Jahre Elternzeit beantragen? danke und Gruss Eva


Mitglied inaktiv

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Die Elternzeit muß 8 Wochen vor Beginn beantragt werden. Wenn sie direkt an den MuSchu anschließt, 6 Wochen vorher. Die Dauer ist dann verbindlich festzulegen. Verlängerungen sind also prinzipiell nicht möglich, es sei denn, der AG stimmt zu. Lediglich das dritte Jahr kann später genommen werden, aber auch nur in Absprache mit dem AG. Ich würde die ganze Elternzeit beantragen, wenn Du sowieso die ganze Zeit Teilzeit arbeiten möchtest. Während der Elternzeit hast Du einen besseren Anspruch auf Teilzeit UND den Kündigungsschutz, so daß Du danach ohne Probleme auch wieder voll einsteigen kannst, wenn Du möchtest. Was den Antrag auf Teilzeit betrifft: So früh wie möglich einreichen. Man kann schon während der SS eine Absprache mit dem AG treffen. Aber ich würde einen verbindlichen Anfangstermin erst festlegen, wenn Du abschätzen kannst, ab wann Du tatsächlich wieder arbeiten kannst und willst. LG, Elisabeth.


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