Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teizeit im EU

Frage: Teizeit im EU

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin seit August01 im EU und habe damals 2 Jahre EU beantragt. Vorher war ich vollbeschäftigt. Ich würde gerne ab Juni 2002 wieder arbeiten gehen. 1.Wie lange vorher muß ich das ankündigen?? 8 oder 12 Wochen? Habe unterschiedliches gelesen. 2.Muß es in schriftlicher Form sein? 3.Was sind dringende betriebl. Gründe, daß es einem verwährt werden könnte? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Finia, es ist genau andersherum. Sie sind an Ihren verbindlichen Beantragung des EU gebunden, wenn der Ag nicht einer vorzeitigen Beendigung zustimmt. Es sei denn, es gibt wichtige Gründe, warum Sie wieder arbeiten gehen müssen (zB Mann arbeitslos geworden oder so). Gruß, NB


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