Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

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Hallo, ich habe eine Problem und weiß jetzt nicht, wie ich reagieren soll. Mein Sohn wurde am 22.12.08 geboren und ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Gleichzeitig beantragte ich bei meinem AG Teilzeitbeschäftigung (30 Stunden) ab 22.12.09. Vor etwa 3 Wochen kam nun eine Schreiben von meinem AG, dass es ihnen nicht möglich wäre (aus betrieblichen Gründen) mich auf Teilzeit zu nehmen während meiner Elternzeit. Ich bin daraufhin zum Anwalt gegangen und siehe da sie auf einmal boten sie mir an 15 Wochenstunden zu arbeiten?! Ich brauche aber 30 Stunden, da ich es mir sonst nicht leisten kann. (Würde vom Arbeitsamt mehr ausgezahlt bekommen als bei diesen 15 Stunden in der Woche) Wir gehen jetzt mit meinem Arbeitgeber von Gericht und klagen auf einstellung im Umfang von 30 Stunden in der Woche. Nun meinte mein Anwalt, dass sich der Gerichtstermin bis ende Jan.2010 ziehen könnte. Er meinte ich müsste dann erstmal die 15 Stunden arbeiten mit der gleichzeitigen Klage auf Rückerstattung der fehlenden 15 Stunden pro Woche (also auffüllen auf 30 Stunden). Nun meine Frage: Das Geld von meinem AG würde mir nicht reichen und mit dem Arbeitslosengeld würde ich klar kommen. Muss ich erstmal die Stundenzahl annehmen oder kann ich sagen, nein ich möchte nur 30 Stunden arbeiten. Hat der AG das Recht die Stundenzahl während der Elternzeit zu bestimmen? Danke für die Hilfe LG mangu


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