Mitglied inaktiv
Guten Tag, wie ist das mit der Arbeitszeit in der Teilzeit geregelt? Mein Arbeitgeber muss mich ja teilzeit einstellen, wenn ich das will, aber in wie weit kann er die Arbeitszeiten bestimmen? Ich würde gerne im Wechsel zwei/drei ganze Tage in der Woche arbeiten und er will aber das ich vier oder fünf Tage die Woche für 4 Stunden kommen. Das möchte ich aber nicht. Bin alleinerziehend und ich fahre pro Strecke ne halbe Stunde. Ich möchte schließlich auch was von meinem Kind haben. Kann ich auf meine Regelung bestehen oder muss ich mich an die Vorgaben vom AG halten? Danke für Ihre Antwort Raupe
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). ES soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB