marieseptember
Guten Morgen,
mir ist nicht ganz klar, was es bedeutet, tageweise EZ zu nehmen. Kann man theoretisch jeden Freitag EZ nehmen für z.B. 6 Monate? Oder 7 Wochen vorher sagen, am 12.2.2020 nehme ich Elternzeit?
Hintergrund: als Lehrerin gibt es wenig Möglichkeiten, sich die Elternzeit mit dem Partner zu teilen, da kein Anspruch auf freie Tage besteht. Wenn da jemand noch eine gute Idee hat: her damit
Hallo, wenn der AG zustimmt, ist es möglich, einen Anspruch gibt es nicht. Außerdem gibt es Sonderregelungen für Beamte/ Lehrer je nach Bundesland. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, theoretisch geht das. Dann aber nur ohne Elterngeld, da das nur für volle Lebensmonate gezahlt wird. Beachte jedoch dabei, dass du dich mit deinem ersten Elternzeitantrag für 24 Monate an das bindest, was darin steht. Wenn du also nur einen Tag (oder bspw. 24 Freitage) anmeldest, gibt du gleichzeitig verbindlich (!) an, dass du an allen anderen Tagen in diesen 24 Monaten normal arbeiten gehst. Änderungen innerhalb der 24 Monate sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers/Dienstherren möglich - der kann die Zustimmung aber grundlos verweigern. Es gibt kein Recht auf Verkürzung oder Verlängerung. Man sollte sich also sehr genau überlegen, wann man in den nächsten 24 Monaten in Elternzeit gehen möchte, bevor man den Antrag abgibt.
Felica
Außerdem kann man nur 3 Abschnitte nehmen, wären also ziemlich blöde wenn man da einen Abschnitt nur für einen Tag vergeudet.
Kärchen
An Dojii: Ich verstehe deine Antwort nicht. Soviel ich weiß (wenn ich falsch liege, bitte korrigieren) ist es nicht möglich zB 20x den Freitag Elternzeit zu nehmen, da es ja nur 3 Zeitabschnitt sein dürfen.. Was natürlich geht ist für den Zeitraum von 20 Wochen Elternzeit zu nehmen und mich mit meinen AG auf Teilzeit so zu einigen, dass der Fr immer frei ist.
marieseptember
@kärchen: und genau das geht eben im Lehramt nicht (auf einen freien Tag einigen) Ich habe Doji so verstanden, dass ich EZ so nehmen kann: 9 Monate lang jeden Freitag.
mellomania
nein. als lehrerin bist du zum einen, wenn du keine vollen jahre nimmst, an die sogenannte ferienregelung gebunden. du musst deine elternzeit entweder drei wochen vor beginn der sommerferien z.b. enden lassen und drei wochen arbeiten um die ferien durchbezahlt zu werden oder drei wochen nach ende der ferien enden lassen. bei den andren ferien (nicht bei den beweglichen feiertagen) beträgt der abstand eine woche. daher geht das schonmal nicht wenn z.b. freitag der letzte schultag wäre etc. du darfst nur drei abschnitte ez nehmen, also drei freitage dann insgesamt, was sehr blöd wäre wenn du das machst. und tageweise elternzeit als lehrein geht so oder so nicht. nur monatsweise. du kannst aber in der ez tz arbeiten (da kommt es auf dein regeldeputat an) und dich mit dem SL auf einen stundenplan einigen. viele arbeiten dann eben nur drei tage die woche während der EZ. dann könntest du, wenn es mit der schule passt, eben einen freien tag in der woche haben. wenn du die ez jahresweise nimmst, greift die ferienregelung im übrigen nicht. :-)
Dojii
Naja sagen wir so, mehr als drei Abschnitte gehen schon, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Man hat eben nur keinen Anspruch auf mehr als drei Abschnitte. Rechtlich möglich ist es also schon, die Frage ist eben nur, ob der Arbeitgeber mitspielt und ob man, wie schon mehrfach erwähnt), einen Abschnitt für einen Tag verschwenden will.
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