luna1990
Guten Tag, soll bei einem strengen Lockdown das Kind weiterhin zum Umgangswochenende zum Vater? Gibt es hierzu feste Regelungen? Wenn ja, darf dieser dann mit dem Kind seine Eltern usw besuchen? Gemeinsames ABR, gemeinsames SR, gerichtlichen gebilligter Vergleich zum Umgang. MfG
Hallo, Umgang soll immer stattfinden - dazu gibt es inzwischen Rechtsprechung. Ansonsten gelten die normalen Regeln, er darf also auch seine Eltern besuchen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ja Umgang fand auch im ersten Lockdown statt, ob er seine Eltern besuchen kann mit Kind kommt aufs Bundesland an
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