Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Strenger Lockdown

Frage: Strenger Lockdown

luna1990

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Guten Tag, soll bei einem strengen Lockdown das Kind weiterhin zum Umgangswochenende zum Vater? Gibt es hierzu feste Regelungen? Wenn ja, darf dieser dann mit dem Kind seine Eltern usw besuchen? Gemeinsames ABR, gemeinsames SR, gerichtlichen gebilligter Vergleich zum Umgang. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Umgang soll immer stattfinden - dazu gibt es inzwischen Rechtsprechung. Ansonsten gelten die normalen Regeln, er darf also auch seine Eltern besuchen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ja Umgang fand auch im ersten Lockdown statt, ob er seine Eltern besuchen kann mit Kind kommt aufs Bundesland an


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