dany2509
hallo ich bin am verzweifeln, ich erwarte Ende Juni mein erstes Kind, ich werde 1 Jahr Zuhause bleiben um mich um das Kind zu kümmern. wir sind am überlegen ob mein Mann in St.klasse 3 und ich in 5 gehe, aktuell sind wir 4/4. jetzt habe ich aber erfahren das uns eine hohe steuernachzahlung entstehen würde, ist das richtig? wir sind getrennt veranlagt, da mein Mann nebenbei noch selbstständig ist u. auch Photovoltaik hat, auch das eigene Haus läuft nur auf seinen Namen. Was raten Sie uns? Wäre es auch steuerlich sinnvoller sich das elterngeld auf 2 Jahre auszahlen zu lassen anstatt auf 1 Jahr? ist es auch korrekt, dass wenn mein Mann 2x4 Wochen Elternzeit nimmt, ihm durch die Selbstständigkeit bzw. Einnahme der Photovoltaikanlage weniger elterngeld ausgezahlt wird? ich würde mich total über ihre Hilfe freuen..danke
Hallo, Die Photovoltaikanlage ist doch neutral - sie wird vorher draufgterechnet u hinterher wieder abgezogen, da die Einnahmen ja immer weitergehen u mit der EZ nichts zu tun haben. Wenn Sie sich ansonsten getrennt veranlagen lassen, wird Ihrem Mann der Progressionsvorbehalt nicht angerechnet. Dag ich jetzt mal, ohne Steuerberater zu sein. Liebe Grüße NB
Maikäferchen2017
Hallo, wir hatten eine ähnliche Situation: meinem Mann gehört das Haus, er hat eine PV-Anlage (außerdem noch Ländereien, also noch ein Punkt mehr). Vor der Geburt hatte ich die III, er St.kl. V, nach dem MuSchu haben wir den Spieß umgedreht, damit er wenigstens gutes Geld nach Hause bringt;-). Das dein Mann weniger EG durch die PV-Anlage bekommt ist Quatsch. Es ist genau andersrum. Das Geld davon zählt ja zum Einkommen deines Mannes, stockt es also noch etwas auf. Somit auch mehr EG. So wars bei uns... Meiner hat auch 2x 4 Wochen genommen.
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