Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse optimieren für EG

Frage: Steuerklasse optimieren für EG

MamavonMia123

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Hallo Frau Bader und auch alle anderen, die sich in diesem Bereich auskennen. Ich habe eine Frage zur Änderung der Steuerklasse, um das EG zu optimieren. Ich bin noch ganz frisch schwanger mit meinem 2. Kind. Aktuell arbeite ich in TZ. Mein Mann und ich sind beide in Steuerklasse 4. Nun wird mein Mutterschutz voraussichtlich erst Anfang August beginnen. Meine Fragen : 1.) Wenn ich zum 1. Februar in Steuerklasse 3 wechseln würde, würde ich dann für die ganzen 12 Monate, die zur EG Berechnung herangezogen werden nach diesen Steuersatz veranlagt? 2.) Wann dürften mein Mann und ich ab Beginn des Mutterschaftsgeld/EG Zahlungen wieder zurück zur Steuerklasse 4 wechseln? 3.) Wenn ich während des (durch Steuerklasse 3) erhöhten EG Bezugs in Steuerklasse 4 oder sogar 5 wechsle und zum EG etwas dazu verdiene, wird dann das 'geringere netto' des Zuverdienstes vom EG abgezogen? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, damit es sich auswirkt, müssen Sie mind 7 Mo die neue Lohnsteuerklasse haben 2. Ein Lohsteuerklassenwechsel ist jetzt auch mehrfach im Jahr möglich 3. Die Lohnsteuerklasse wird mit der bereechnet, die bei der Berechnung des EG berücksichtigt wurde Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Bedenke, dass der Hammer bei der Einkommenssteuererkkärung kommt, wenn das Muschu- und EG im nachhinein versteuert wird.


MamavonMia123

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Hallo Kielsprotte, danke für deine Antwort. Was genau meinst du damit? Wieso wird das EG dann versteuert? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wir in der Steuererklärung im Folgejahr viel zurück bekommen, da mein Mann der ja Vollzeit arbeitet, in Steuerklasse 5 viel zu viele Steuern bezahlt hat. Der Progressionsvorbehalt erhöht sich zwar, aber so viel sollte das doch nicht ausmachen, dass es sich dadurch nicht mehr lohnt?!? Habe ich da etwas übersehen?


Dojii

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1. Ja, wenn du zum 01.02. wechselst und der Mutterschutz tatsächlich im August beginnt, wird dein Elterngeld mit SK 3 berechnet. Du hättest dann sechs mal die alte (August 2019 bis Januar 2020) und sechs mal die neue Steuerklasse (Februar 2020 bis Juli 2020), somit gilt die neue. 2. Damit du die Steuerklasse 3 beim Elterngeld erhältst, darfst du die Steuerklasse erst wieder in dem Monat ändern, in dem der Mutterschutz beginnt (also theoretisch im August 2020). 3. Das Einkommen während des Elterngeldes wird immer mit der selben Steuerklasse berechnet wie davor. Änderungen der Steuerklasse werden nicht berücksichtigt. Sprich, dein Einkommen während des Elterngeldes wird mit Steuerklasse 3 errechnet. Das ist in deinem Fall tatsächlich blöd, da du real gesehen mehr Steuern zahlst (da du ja in SK 4 oder 5 bist dann) UND zusätzlich weniger Elterngeld bekommst, da dir vom Elterngeld Lohn mit SK 3 abgezogen wird. Du zahlst also im Endeffekt doppelt - dadurch ist das Arbeiten während des Elterngeldes eventuell nicht so attraktiv/wirtschaftlich für dich .


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