Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht mir Betreuungsunterhalt zu?

Frage: Steht mir Betreuungsunterhalt zu?

Stine 84

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Guten Abend, Wie ist das den mit dem Betreuungsunterhalt? Mir ist bekannt das der KV 1200€ Selbstbehalt haben muss. Der Vater meiner Tochter sagt das er nie den Selbstbehalt hat und deswegen mir keinen Betreuungsunterhalt zahlen will. Was wird alles abgezogen an monatlichen Zahlungen damit man auf dem Selbstbehalt kommt? Darlehen fürs Haus, Versicherungen, Kindesunterhalt? Er lebt in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft, spielt das irgendwie eine Rolle das er doch zahlen muss? Seine Lebensgefährtin arbeitet genauso wie er Vollzeit. Danke schon mal Frau Bader für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der angemessene SB liegt be 1300 €. Sie werden einen Anwalt beauftragen müssen. Liebe Grüße NB


cube

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Im Zweifelsfall Anwalt nehmen. Dein Ex muss ja auch nachweisen anhand von Belegen, Mietvertrag etc. welche Kosten er tatsächlich hat. Ich nehme an, euer Kind ist noch unter 3 Jahren, das du auf Betreuungsunterhalt hoffst? Zahlt er denn den Kindesunterhalt? Der ist ja vorrangig gegenüber dem Betreuungsunterhalt für dich.


cube

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Liegt beim KV tatsächlich eine Mangelfallberechnung vor, könnte das Einkommen der neuen Lebensgefährtin tatsächlich eine Rolle spielen. Aber wie gesagt: dafür solltest du dir einen Anwalt nehmen. Und nur nochmal so zur Info: Betreuungsunterhalt gibt es nur bis zum 3. LJ. Danach müssen schon besondere Gründe vorliegen, die es dir unmöglichen machen würden, arbeiten zu gehen.


Stine 84

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Unser Kind ist noch unter drei Jahren, ja. Das bis zum 3. Lebenjahr ist mir bekannt. Er hat sich mit seiner Schwester das Elternhaus genommen. Und einen hohen Kredit (Umbau des Hauses) aufgenommen bevor unser Kind auf die Welt gekommen ist aber er schon wusste das er Vater wird. Er wusste vom Anfang an von dem Betreuungsunterhalt. Unser Kind ist jetzt schon 20 Monate alt. Hab ihn also schon 20 Monate geschenkt da er mir immer geliebt äugelt hat. Das Jugendamt meinte, gegebenenfalls sollte man es ohne Anwalt klären und sich auf einen Betrag einigen. Leider ist er ja nicht bereit was zu zahlen.


cube

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Hi. Wenn ihr euch so nicht einigen könnt, da er sagt, er hat zu wenig Geld, wird es nur über Anwalt gehen. Wann er einen Kredit aufgenommen hat bzw. ob er da bereits von seiner Vaterschaft wusste, wird dabei jedoch nicht relevant sein. Es ändert ja nichts daran, dass er diese Kosten eben jetzt hat und auch bedienen muss.


Stine 84

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Da ist halt dann auch die Frage, hab ich überhaupt eine Chance das ich Betreuungsunterhalt vom KV bekomme wenn er nicht den Selbstbehalt von 1200€ wie er behauptet hat.


cube

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Wird schwierig, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen. Wo nix ist, kann eben auch nichts geholt werden. Allerdings müssen die Angaben, die er dir gegenüber macht, ja nun nicht stimmen. Das liegt eher bei dir, wie du das einschätzt. Wenn du meinst, das stimmt so alles nicht, würde ich es nachprüfen lassen und eben einen Anwalt nehmen.


cube

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Ach so, noch etwas: der Betreuungsunterhalt bemisst sich an dem, was du vorher mal verdient hast/zum Leben hattest bzw. ihr beide zusammen hattet.Wenn du also vorher zB 500 Euro in die Kasse eingebracht hast, er 1000, würde gemittelt und du hättest eben Anspruch auf 750 Euro. Umgekehrt natürlich auch. Er bringt 1000. Euro ein, du 2000. Gemittelt hättest du dann eben nur noch einen Anspruch auf 1.500 Euro. Davon würden aber alle sonstigen deiner Einkünfte abgezogen. Gehts du also zB Teilzeit wieder arbeiten und verdienst 800 Euro, wird das angerechnet. Oder Einkommen aus Immobilien etc. Dh der Betreuungsunterhalt soll die entstehende Lücke schließen. So zumindest nachzulesen auf diversen Anwaltsseiten zu diesem Thema.


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