Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht mir Betreuungsunterhalt zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Steht mir Betreuungsunterhalt zu?

Felienchen

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Hallo, ich bin nun in der 11. SSW ohne mit dem Vater des Kindes in einer festen Partnerschaft zu sein. Wir waren während der Zeugung kein Paar. Nun bin ich schwanger und werde alleinerziehend sein. Steht mir, neben dem Unterhalt für das Baby, Betreuungsunterhalt vom Vater zu? Ich werde Elterngeld erhalten und meinem Beruf nach Ende der Elternzeit wieder nachgehen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Mutter bedürftig ist kann sie auch schon sechs Wochen vor der Geburt Unterhalt bekommen. Ansonsten bis zum dritten Geburtstag. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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soweit ich weiß, ja. u.u. sogar schon vor der geburt. das mußt du aber einklagen und ich schätze der papa in spe wird auf einen vaterschaftstest bestehen. zudem richtet sich das alles nach seiner leistungsfähigkeit.....


ALF0709

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so dass ihr Betreuungsunterhalt schon vor der Geburt zusteht??? Die Antwort interessiert mich jetzt echt. Nach der Geburt ja. Aber vor der Geburt definitiv nein.


Mitglied inaktiv

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alf, es soll tatsächlich frauen geben, die durch die schwangerschaft finanzielle verluste haben, zb weil sie keine schichtzuschläge mehr bekommen. für diesen verlust und den mehrbedarf, der durch eine schwangerschaft gelegentlich entsteht, KANN der "verursacher" durchaus in die pflicht genommen werden. ob es klappt, steht auf einem anderen blatt. sachen gib's.....


Mitglied inaktiv

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http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html falls du zweifel an meinen ausführungen hast..... das wort betreuungsunterhalt finde ich allerdings auch etwas irreführend, aber so heisst das sogar im falle einer trennung/scheidung, bei der es gar keine gemeinsamen kinder gibt. btdt.


ALF0709

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Trennungsunterhalt (den es auch nur bei Verheirateten gibt) ist aber wieder ganz was anderes als Betreuungsunterhalt.


desireekk

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Nee... dann heisst das "Ehegattenunterhalt" wenn keine Kinder da sind. Gruss Désirée


desireekk

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Dir stehen neben Betreuungsunterhalt auch Sonderzahlungen für die Erstausstattung zu., Grus Désirée


Sternenschnuppe

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http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html


Mitglied inaktiv

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ich schrieb nicht von keinen kindern, ich schrieb von keinen gemeinsamen kindern.....


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