Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Start Mutterschutzes am 30.05. (Samstag) - gilt der Mai noch als voller Monat?

Frage: Start Mutterschutzes am 30.05. (Samstag) - gilt der Mai noch als voller Monat?

werweisswas123

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Hallo Frau Bader, der Start meines Mutterschutzes fällt auf den letzten Samstag eines Monats (30.05.) - zählt der Mai, den ich entsprechend voll gearbeitet habe, auch noch als Berechnungsgrundlage des Durchschnitts-Netto-Einkommens der letzten 12 Monate für das Elterngeld, bzw. 3 Monate für das Mutterschaftsgeld mit dazu? Oder ist dann der April der letzte volle Monat, der zur Durchschnittserrechnung zu Grunde gelegt wird? Wie verändert sich das Ganze, wenn das Kind früher/später geboren wird? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes für mindestens einen Tag einen Ausklammerungstatbestand erfüllt, werden bei der Bestimmung der zwölf für die Ein-kommensermittlung vor der Geburt des Kindes heranzuziehenden Kalendermonate übersprungen. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich also um die Zahl der übersprungenen Monate weiter in die Vergangenheit, ohne dass sich die Zahl der berücksichtigten Monate (12) ändert. Wenn das Kind später geboren wird, ändert sich nichts an der Tatsache, dass Sie im Mai MG bekommen ahben. Liebe Grüße NB


drosera

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Hi, wenn du den Mai in die Elterngeldberechnubg kriegen willst, kannst du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz in Teilen verzichten(falls du kein BV hast). Z.B. auf den 30.5. Oder auch noch auf den 1.6. Der Arbeitgeber zahlt dir dein Gehalt ansonsten wirklich nur bis zum 29., für den 30. dann Mutterschaftsgeld und meldet dich zum 30.5. um. Kommt das Kind deutlich zu früh - vor dem 30.5. - dann geht der Verzicht auf den Mutterschutz nicht mehr.


drosera

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Öhm, du müsstest noch den Sonntag, den 31.5. Auf den Mutterschutz verzichten, der Mai hat ja 31 Tage.


werweisswas123

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Hallo Drosera, ja genau, auf den Samstag und Sonntag könnte ich gut verzichten, um dann den Mai in die Berechnungsgrundlage zu bekommen (da im Mai höheres Gehalt). Allerdings habe ich leider gelesen, dass man die Ausklammerungstage nicht mehr zu seinen Gunsten verschieben kann..es gab wohl ein Urteil in 2018. Total schade, denn dass aufgrund dieser 2 Wochenendtage, an denen ich eh nicht arbeite, ein geringeres Mutterschaftsgeld und Elterngeld entsteht, ist wirklich sehr ärgerlich.


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