Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sozialhilfe

Frage: sozialhilfe

Mitglied inaktiv

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liebe frau bader, ich erwarte im mai mein erstes kind. der kv hat mich sitzenlassen. wir waren nicht verheiratet. ich plane nach der geburt, 1 jahr elternzeit zu nehmen. nur, wovon sollen wir in der zeit leben? unterhalt für mich vom kv möchte ich eigentlich nicht wollen (obwohl er es sich locker leisten könnte). nun meine eigentliche frage: falls ich sozialhilfe beantragen sollte, würde das amt meine eltern finanziell belasten? beide sind rentner. mein vater hatte einen kleinen handwerksbetrieb, mittellos sind sie nicht ... danke für ihre antwort ihre karin strom


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Karin, gesetzlich ist der Kindsvater zum Unterhalt verpflichtet. Das Jugendamt prüft, ob er zahlen kann, sonst leistet es für das KInd Unterhaltsvorschuss. Wenn Sie den Vater nicht angeben, bekommen Sie nichts. Der Staat will nämlich nicht die Pflicht des VAters übernehmen. Sie erhalten also nur KG und EG. Für sich selber bekommen Sie evtl. Sozialhilfe, aber auch hier ist der Kindsvater zahlungspflichtig. Gruß, NB


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