Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht u. Vaterschaftsanerkennung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht u. Vaterschaftsanerkennung

Mitglied inaktiv

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Hallo, unser Baby wird voraussichtl. am 23.3.03 geboren. Müssen wir eine Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen sowie das gem. Sorgerecht beantragen, wenn wir sowieso in ca. 2-3 Jahren heiraten möchten?(Sind diese beiden Dinge kostenpflichtig? Wenn ja, welche Höhe?) Hat der Vater in der Zwischenzeit gar keine Rechte und werde ich sonst als alleinerziehend angesehen, obwohl wir zusammen leben? MfG Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Sie können wählen, ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht. Auch, welchen Nachnamen das Kind haben soll. Gruß, NB


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Ja, müsst/könnt Ihr beides schon vor der Geburt eintragen (beim Jugend- oder Standesamt), kostet nichts. Der Vater hat aber auch ohne Formulare Rechte! Und Pflichten :-) Viel Erfolg wünscht Matilda


Mitglied inaktiv

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Hallo Silke, wir haben auch die Sorgerechtsteilung gemacht, falls mir bei der Geburt etwas zugestoßen wäre, hätte es Probleme geben können, wo das Kind erstmal nach der Geburt betreut wird. So hat man uns das zu mindest erklärt, das somit garantiert ist, das auch der Vater des Kindes in diesem Falle sofort das Anrecht auf das Kind hat und dies nicht erst in eine Pflegefamilie kommt.


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