Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht nach d. Tod der Eltern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht nach d. Tod der Eltern

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Sehr geehrte Frau Bader, gerne möchten mein Mann und ich schriftlich festhalten,wer im Fall des gemeinsamen Todes von uns beiden das Sorgerecht für unseren Sohn bekommen soll.Diejenigen sind weder verwandt noch verschwägert mit uns. Meine Fragen: 1.) Muß ich diesen Schriftsatz vom Notar beglaubigen lassen 2.) auf was ist insbesondere bei dem "Testament" zu achten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe GAbi, hierzu gibt es ein Posting von mir vom 20.03.01, 17.28 uHr. Bitte fragen Sie nach, wenn es noch Fragen gibt. Gruß, NB


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