Mitglied inaktiv
Bin Hebamme und schwanger, muss jetzt aud der Wochenstation arbeiten. Bin ich verpflichtet Sonn- und Feiertaga zu arbeiten?? Vielen Dank schonmal im voraus und lieben Gruss
llo, § 8 MuSchG: Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. Gruß, NB
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