Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, gelten die Sonderkündigungsfristen (3 Monate) auch nach Beendigung der EZ, d.h. meine EZ endet am 31.07., am 01.08. würde mein Chef mich kündigen, würde mein AV am 01.11. enden? Welche Kündigungsfrist gilt, wenn ich keinen schriftlichen AV habe? 1.:Frist seitens des AG und 2.:Frist seitens des AN? Vielen Dank MFG Simona
Hallo, ??? Die Frist von drei MO. gilt, wenn der AN zum Ende des EU kündigt. Der AG darf erst am ersten Arb-Tag wieder mit den normalen Fristen kündigen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
...sorry, habe vergessen eine Frage zu stellen: Muss die Kündigung, wie während des Arbeitsverhältnisses, mit einem triftigen Grund erfolgen?
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita