Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderkündigungsfristen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderkündigungsfristen

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, gelten die Sonderkündigungsfristen (3 Monate) auch nach Beendigung der EZ, d.h. meine EZ endet am 31.07., am 01.08. würde mein Chef mich kündigen, würde mein AV am 01.11. enden? Welche Kündigungsfrist gilt, wenn ich keinen schriftlichen AV habe? 1.:Frist seitens des AG und 2.:Frist seitens des AN? Vielen Dank MFG Simona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ??? Die Frist von drei MO. gilt, wenn der AN zum Ende des EU kündigt. Der AG darf erst am ersten Arb-Tag wieder mit den normalen Fristen kündigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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...sorry, habe vergessen eine Frage zu stellen: Muss die Kündigung, wie während des Arbeitsverhältnisses, mit einem triftigen Grund erfolgen?


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