Frage: Sonderbedarf Klassenfahrt

Sehr geehrte Frau Bader, wie wird mein Anteil am Sonderbedarf errechnet wenn ich kein Einkommen habe? Kind 1 hat zwei Klassenfahrten (270€ ubd 800€) vor sich und ich bekomme Unterhalt Stufe 3. Ich bin für Kind 2 in dreijähriger Elternzeit und lebe bis zum Kitaeintritt von Ersparnissen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Sursulapitschi

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 05:25



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Hallo, Wenn der betreuende Elternteil nicht leistungsfähig ist, haftet der unterhaltspflichtige Elternteil in der Regel allein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2020



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/was-gilt-beim-kindesunterhalt-sonderbedarf-was-als-mehrbedarf_220_412934.html wer soll deinen Anteil ausrechnen? ich fand und finde es immer schwierig, sonderbedarf einzufordern, das Jugendamt macht da nichts.... ist der kv denn solvent? ist er auch der vater von kind2? es gibt für ae´s doch an vielen schulen Unterstützungsgelder, dafür ist dein einkommen sicher relevant. ich würde mich ja lieber dahin wenden, als an einen kv, der die Notwendigkeit der Unterstützung nicht einsieht...

Mitglied inaktiv - 29.06.2020, 09:29



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Hallo, Das ist aber eine teure Klassenfahrt. So was hatten wir zum Glück noch nicht. Hast du evtl in der Elternzeit Anspruch auf Wohngeld, beziehungsweise Bildung und Teilhabeleistungen? LG luvi

von luvi am 29.06.2020, 10:42



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Wieso antworten hier immer auch Laien? Eure Antworten bringen mir nichts. Danke für eure Mühe, aber es ist nicht hilfreich.

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 13:23



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

du bist in Elternzeit, freiwillig. du verdienst kein geld, freiwillig. was ist mit dem Vater des Kindes?

von mellomania am 29.06.2020, 13:31



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

*Wieso antworten hier immer auch Laien?* weil wir es können/dürfen. möchtest du denn genaue zahlen vom Fachmann? kostenlos?

Mitglied inaktiv - 29.06.2020, 13:46



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Mein Sohn (14) ist aus erster Ehe und für ihn bekomme ich Unterhalt Stufe 3. Ich bin für Kind 2 gerade in Elternzeit und finanziere mich durch meine Ersparnisse. Mein Mann ist nicht der Vater meines großen Sohnes, also auch nicht unterhaltspflichtig. Diese Angaben sind aber doch für meine Frage nicht relevant. Ich denke die Klassenfahrten werden als Sonderbedarf einkommensabhängig aufgeteilt und ich möchte gerne wissen wie das gehandhabt wird. Wird bei mir ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt?

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 13:47



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Ich hatte nicht nach Zahlen gefragt, sondern wie die Aufteilung der Kosten üblicherweise geregelt wird, wenn ich gerade kein Einkommen habe. Und ja, kostenlos.

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 13:51



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Aber du hast Einkommen. Den der Vater deines jüngsten Kindes für das du gerade freiwillig in EZ bist ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Das das nicht in Geldform gerechnet wird ist ein anderes Thema. Davon ab kommt eine Klassenfahrt, sofern sie aktuell überhaupt stattfindet, ja nicht über Nacht. Du hättest also ausreichend Zeit gehabt dafür zu sparen.

von Felica am 29.06.2020, 14:36



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Danke Felica. Angeblich ist man in den niedrigen Unterhaltsstufen der Düsseldorfer Tabelle nicht in der finanziellen Situation für so teure Klassenfahrten sparen zu können.

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 14:42



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

ich als laie kann dir aber sagen, dass DEIN gehalt nicht relevant ist, sondern ein Fachmann (ggf. Jugendamt und/oder Anwalt) dir sagen kann, inwieweit eine Klassenfahrt sonderbedarf ist und ggf dir auch über die höhe Auskunft geben kann, bzw wieviel mit dem unterhalt in stufe 3 bei 1000€ abgegolten ist. ICH als laie erhielt einmal die Auskunft vom jugendamt, dass es nur unvorhersehbare extrem hohe summen sind, die als sonderbedarf eingefordert werden können. es nützt dir ja auch nichts, wenn jemand eine zahl nennt, der kv aber naggert ist und sicher nicht freudestrahlen das geldtäschchen zückt. dafür, dass du aktuell kein einkommen hast, kann der kv1 nichts, deswegen habe ich gefragt.

Mitglied inaktiv - 29.06.2020, 14:42



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Mich beschleicht das Gefühl hier bewertet zu werden. Ja ich bin freiwillig in Elternzeit, ja ich lebe von Ersparnissen. Ist das für jemanden problematisch? Ich möchte doch nur wissen wie ich mir die Klassenfahrten mit meinem Ex aufteilen muss.

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 14:44



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Zitat: Hallo, bei der Klassenfahrt handelt es sich um sogenannten Sonderbedarf. Das bedeutet, dass beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen die Kosten zu tragen haben. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2018 —— Und meine Frage bezieht sich auf die anteilige Berechnung wenn ich gerade kein Einkommen habe. Seid ihr nun zufrieden?

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 14:49



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

na dann verlang doch 1000€ von ihm!

Mitglied inaktiv - 29.06.2020, 15:09



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Anteilig!

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 15:12



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

na du hast 0 und er hat 3000. ich fände da 70€ ANTEILIG für dich sehr gerecht! hat er eigentlich auch eine Meinung? und: wird er zahlen, wenn du summe x von ihm verlangst?

Mitglied inaktiv - 29.06.2020, 15:17



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

hmpf. finde das irgendwie schon seltsam. man ist freiwillig in elternzeit. man verzichtet freiwillig auf gehalt. und dann kommt sowas und der andre soll alles zahlen? sehr ungerecht verteilt wenn ich das richtig verstanden habe..ist ja keine arbeitslosigkeit und man wäre bereit zu arbeiten sondern bewusst kein gehalt..

von mellomania am 29.06.2020, 17:48



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

"Und meine Frage bezieht sich auf die anteilige Berechnung wenn ich gerade kein Einkommen habe. Seid ihr nun zufrieden? " Du hast aber nun mal ein Einkommen! Wenn auch ein fiktives über deinen Ehemann. Ein Anwalt kann dir das ausrechnen. Ob es dazu Tabellen gibt weiß ich nicht.

von bellis123 am 29.06.2020, 19:17



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Ich will ja auch meinen Anteil bezahlen! Ich versuche nur rauszufinden wie die Aufteilung berechnet wird. Hier schwingt permanent Moralin mit.....

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 20:11



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html

von Soie am 29.06.2020, 20:31



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

Danke für deine Mühe Soie, da steht nur leider nicht wie das berechnet wird wenn kein Einkommen da ist.

von Sursulapitschi am 29.06.2020, 21:05



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/wer-zahlt-die-extrakosten-fuer-das-kind

von mellomania am 29.06.2020, 21:14



Antwort auf: Sonderbedarf Klassenfahrt

da hast du recht, die ein oder andere kann es nicht fassen, dass man tatsächlich 3 jahre von Ersparnissen in elternzeit leben kann :-) trotz allem wirst du nicht drum rumkommen, einen Anwalt zu beauftragen, der dir das a) ausrechnet und b) deinen Anspruch durchsetzt. zu all dem habe ich dir mehr als erschöpfend Auskunft gegeben. aus eigener Erfahrung (die fehlt den meisten!)

Mitglied inaktiv - 30.06.2020, 08:43



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