Liebe Frau Bader,
mein Sohn besucht gerade die Abschlussklasse und es ist eine Abschluss-Klassenfahrt geplant.
Bei der Planung der Klassenfahrt bei einem Elternabend wollte oder konnte der Kindsvater nicht teilnehmen, ich war dabei. Es wurde sich auf Kosten von 300 € geeinigt. Da der Kindsvater bisher immer die hälftigen Kosten der Klassenfahrten getragen hat, bin ich davon ausgegangen, dass er es wieder tut. Mir reichen die halben Kosten, obwohl der Vater ein höheres Einkommen hat als ich. Er zahlt Unterhalt nach Stufe 4.
Nun weigert er sich aber, einen Anteil zu bezahlen, unter dem Hinweis, dass es planbar wäre und ich sparen könne.
Das Jugendamt hat mir erläutert, dass es evtl. MEHRBEDARF wäre, wo ich mit jeder Stufe über dem Mindestunterhalt 10 € im Monat ansparen könnte, in meinem Fall also 30 € p. M. Das begründete die Mitarbeiterin mit der Rechtsprechung der Fachliteratur Wendl/Dose. Also könnte ich 360 € ansparen und wäre über dem Wert der Klassenfahrt.
Ich finde aber im Internet, dass eine Klassenfahrt SONDERBEDARF wäre, besonders in den Stufen 1 bis 4. Von einer Kürzung habe ich nichts gefunden.
Was ist jetzt richtig? Sollte ich noch etwas unternehmen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Viele Grüße
Schneck78
von
Schneck78
am 19.02.2021, 17:23
Antwort auf:
Klassenfahrt Sonderbedarf
Hallo,
da sreiten die Gerichte. Es gibt in der Tat auch beim BGH die Auffassung, dass es vorhersehbar ist und damit nicht unter Sonderbedarf fällt. Es kommt also auf den Einzelfall an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2021
Antwort auf:
Klassenfahrt Sonderbedarf
Die Frage ist eher, wie realistisch es ist, dass die Fahrt überhaupt stattfinden wird.
von
bellis123
am 19.02.2021, 18:11
Antwort auf:
Klassenfahrt Sonderbedarf
Hallo,
das beantwortet jetzt zwar nicht Deine Frage, aber wende Dich (falls es kein Sonderbedarf ist) an die Schule wegen Unterstützung. Es gibt immer Geldtöpfe, aus denen zumindest ein Teil des Geldes fließen kann.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 19.02.2021, 20:21
Antwort auf:
Klassenfahrt Sonderbedarf
nee, das ist nicht die Frage oder wo glaubst du, die gelesen zu haben?
Die TO hat doch ganz klar eine Frage gestellt und das war nicht die, ob die Fahrt stattfindet oder nicht.
floe
von
la-floe
am 20.02.2021, 09:37
Antwort auf:
Klassenfahrt Sonderbedarf
Nein, das war nicht die Frage. Aber wenn er schon im Abschlussjahr ist, bleibt ja nicht mehr viel Zeit für die Fahrt. Es ist einfach leider sehr unrealistisch dass solche Fahrten stattfinden und damit erübrigt sich die Frage.
von
bellis123
am 20.02.2021, 18:56