Räubertochter213
Sehr geehrte Frau Bader, Ich weiß nicht, ob ich mit folgender Frage hier richtig im Forum bin, aber vllt können Sie mir trotzdem helfen. Folgende Situation: ich bin Hebamme angestellt an einer Klinik. Im Januar bin ich zum ersten Mal Mutter geworden und seitdem in EZ mit Basis EG Bezug bis Januar 2019. Im April läuft mein Arbeitsvertrag aus, sodass ich ab Mai ohne Arbeitgeber da stehe. Ich werde mich für Januar 2019 wieder auf eine Stelle in einer Klinik bewerben. Zusätzlich möchte ich zukünftig nebenbei freiberuflich arbeiten. Frage: kann ich mich schon in 2018 selbstständig machen, ohne dass ich Ärger wegen des Elterngeldes kriege und ohne dass ich selbst meine Krankenversicherung bekomme? Die Stelle an der Klinik wird meine hauptberufliche Tätigkeit sein, die freiberufliche Nebentätigkeit soll nur wenige Std pro Wochen umfassen. Vielen Dank schonmal!
Hallo, KK: kommt auf den Umfang an EG: wird angerechnet Nebentätigkeit: da muss der AF zustimmen. Liebe Grüße NB
Räubertochter213
*und ohne dass ich meine Krankenversicherung selbst zahlen muss
Dojii
Du kannst dich schon in 2018 selbstständig machen, musst aber zwei Punkte beachten: Solltest du dich vor Ende deines Arbeitsvertrages selbstständig machen wollen, brauchst du dafür die Erlaubnis deines (Noch)Arbeitgebers, da du dich noch offiziell in Elternzeit befindest. Wenn du während des Elterngeldbezuges (also bis Januar 2019) schon Gewinn aus deiner Selbstständigkeit machst, wird das mit deinem Elterngeld verrechnet. Im Basiselterngeld hast du keinen Freibetrag, daher wird jeder Gewinn in diesem Zeitraum dein Elterngeld verringern. Zur Krankenkasse kann ich leider nichts sagen, aber normalerweise bist du für die Dauer des Elterngeldes beitragsfrei weiter versichert, wenn du vor Geburt des Kindes gesetzlich versichert warst.
Räubertochter213
@Nicola Bader: es wäre ein max. Wochenumfang von 8 Std
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