Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sehr dringend. tochter macht mich fertig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: sehr dringend. tochter macht mich fertig

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ich weiß nicht ob ich bei ihnen jetzt an der richtigen adresse bin. aber ich bzw. meine freundin hat ein problem und wir wissen nicht wo wir uns sonst hinwenden sollen.ich schreibe der einfachheithalber mal in der ichform es betrifft aber alles meine freundin. ich bin 36 jahre alt, habe 2 töchter im alter von 12 und 18 jahren. ich bin verheiratet und im 5 monat schwanger.ich habe seit einigen jahren probleme mit meiner großen tochter. es sind viele dinge vorgefallen, es würde aber den rahmen sprengen das alles aufzu zählen. im moment ist es so das ich nicht mit ihr rede schon seit einem halben jahr. sie macht mich total fertig.sie nutzt jede gelegenheit um mir eins auszuwischen. sie erzählt draussen rum das das kind nicht von meinem mann ist.sie sagt mir ständig das sie mir eine missgeburt wünscht.sie bezeichnet mich als assoziale schlampe. und so kann ich die liste endlos weitr führen. seit einiger zeit habe ich regelrecht angst davor das sie mir was antut. und gestern ist es auch dazu gekommen. wir hatten mal wieder streit und ich habe sie aus der küche raus geworfen. dort ist sie ausgerastet und hat mich in den bauch geboxt. ich bin nervlich am ende, ich kann nicht mehr. jeden tag kommt irgendwas anderes. die schwangerschaft ist schon nicht leicht für mich ich habe einige probleme und auch schmerzen. und dann kommt sowas noch dazu. ich würde sie gern rausschmeißen, sie soll sich eine eigene wohnung suchen. ich halte diese nervliche belastung nicht mehr aus. das problem aber ist das ich hartz 4 empfänger bin, mein mann ist geringverdiener und meine tochter ist noch in der schule. das arbeitsamt sagt das ich sie bis sie 25 ist bei mir wohnen lassen muß.aber wenn sie nicht bald austieht passiert hier ein ganz großes unglück. können sie mir sagen was ich noch machen kann? wer mir in der situation helfen kann? sie muß hier ausziehen. es geht nicht mehr. ich bitte schnell um hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn sie volljährig sit,können Sie sie rauswerfen. Aber müssen uU Unterhalt zahlen (wenn noch in der Ausbildung) Liebe Grüsse, NB


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Hallo! wenn ich Dich richtig verstanden habe ist das die Situation Deiner Freundin. Was sagt denn ihr Mann dazu? Ist er der leibliche Vater der Großen? Rausschmeissen und eine eigene Wohnung wird nicht funktionieren, da sie erst 16 ist und somit von den Eltern abhängig. Das Amt wird ihnen hierbei keine Unterstützung anbieten, weil es nicht vorgesehen ist. ABER: Ich rate Deiner Freundin sich dringenst mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen. Hier müssen Probleme bewältigt werden, die durch einen Rausschmiss nicht zu beseitgigen sind und familienintern nicht mehr geregelt werden können. Die Familie braucht Hilfe von außen. Sie sollten sich beraten lassen, wie die Situation angegangen werden kann, durch familienbezogene (da das Problem sicher größer ist als nur das Verhalten eines "Querrulanten"-Mädchens) Beratungen und einem evtl. Auszug der Tochter in eine betreute Mädchengruppe o.ä. Gute Anlaufstellen sind auch die Caritas oder ProFamilia. LG und alles Gute, Nadine


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ja. die probleme hat meine freundin.ihr mann ist nicht der leibliche vater, aber meine freundin und er sind zusammen seit sie2 jahre alt war.der mann hält sich größtenteils raus und nimmt die probleme meiner freundin nicht ernst.die tochter ist 18 nicht 16. jugendamt hat sie alles schon durch. es hat nichtsgebracht. war keine große hilfe das amt. sie kann nicht mehr. sie will ihre tochter auch nicht mehr um sich haben. sie ist auch zu keinem gesoräch mehr bereit. und lässt sich auf keine diskussion mehr ein. was ich vollkomen nachvollziehen kann. es gab schon so oft irgendwelche gespräche und versprechen. und nie hat es irgendwas gebracht. wir möchten wissen ob es irgendeine möglichkeit gibt das die tochter ausziehen kann. es kann ja nicht ein das das AA verlangt sie weiter zu beherbergen wenn das leben des ungeborenn gefährdet ist durch die tochter. es kann auch nicht seibn das das AA verlangt das meine freundin in ständiger angst vor ihrer tochter lebt. sie uß raus. und das schnell.


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wird in diesem Fall aber nichts tun können. Zuständig wäre das JA. Sicher, Deine Freundin hat Angst, aber durch die U25-Regelung sind die Eltern verpflichtet ihr zu helfen. Sprich, sie kann ausziehen, aber Deine Freundin und ihr Mann müssen sie unterstützen. Wenn das JA nicht intervenieren konnte, dann sollten sie den Gang zur Caritas und ProFamilia machen. Auch sie haben Einrichtungen zur Unterbringung von jungen Mädchen und geben beratende Unterstützung. LG Nadine


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im Erziehung-Forum hat eine fipseline so ziemlich dasselbe Posting geschrieben. Die Eckdaten sind total identisch. Soll ich mich jetzt verar.... fühlen? Stutzige Grüße


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ja.das ist das posting meiner freundin. bitte nicht falsch verstehen. ich habe heute morgen mit ihr gechattet und ihr nahe gelegt mal ins schwangerenforum zu posten. sie hat mich gebeten als aussenstehende auch ein posting rein zu setzten. hab vorhin erst erfahren das sie doch noch selbst gepostet hat.es ist keine vera...! muß ich das jetzt so verstehen, das wenn sie doch endlich auszieht meine freundin noch für sie aufkommen muß. sie würde ja da das kindergeld und den unterhalt bekommen. und den rest müßte meine freundin zahlen?


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Hab´s kapiert. Deine Freundin und der leibliche Vater müssen ihr unter die Arme greifen. Anders sieht es aus, wenn sie in einem Ausbildungsverhältnis steht und dieses vergütet bekommt. Ich bin mir da jetzt aber echt nicht sicher, aber ich glaube, dass sie dann Unterstützung vom Amt bekommt, um eine Wohnung zu unterhalten. Tut sie nichts oder geht noch zur Schule, sind die Eltern definitiv finanziell für sie verantwortlich. LG Nadine


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meine schwiegermutter wollte ihre tochter (22 jahre) auch zu hause rauswerfen, weil sie nur rumhängt und sich keine arbeit sucht (eine ausbildung hat sie abgeschlossen) und und und... das jugendamt hat dazu gesagt, dass die eltern bis zum 24. geburtstag für ihre kinder verantwortlich sind. also entweder sie lassen sie zu hause wohnen oder sie werfen sie raus und bezahlen ihnen den lebensunterhalt. lg two_kids


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Hallo Frau Bader ! Kann ich meine Tochter da wirklich raswerfen ? Was kann mir da passieren wenn ich sie vor die Tür setze? Denn die Beraterin auf dem JA sagte mir das ich das nicht kann,weil sie dann obdachlos wäre. Und wie soll ich ihr Unterhalt zahlen wenn ich selbst Hartz VI bekomme? Eine Ausbildung macht sie nicht da sie durch Ihr Schulgeschwänze die 9.Klasse noch mal machen mußte und jetzt in der 10.Klasse ist.


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