Mitglied inaktiv
hallo frau baader wir haben insgesamt 3 töchter. wobei die jüngste 170 eur kindergeld erhält. unsere größte tochter (6jahre) lebt aktuell in einem heim. bisher wurde dem jugendamt 164 eur kindergeld ausbezahlt so wie es unserer großen zusteht nun nach geburt unserer jüngsten tochter will die familienkasse für die große im heim lebende tochter 166 eur überweisen weil sie alles zusammengerechnet haben und dann einfach durch 3 geteilt wurde. ist das rechtens so oder kann ich dagegen vorgehen? ich dachte jedem kind steht ein fester betrag (eben beim 3. kind 170 eur zu) danke fiorellaee
Hallo, sehe ich auch so Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, IMO steht dem Jugendamt nur das Kindergeld für das jeweilige Kind zu. Nicht 1/3 des gesamten Kindergeldes. Also wären das 164 EUR. Viele Grüße Désirée IANAL!
Mitglied inaktiv
vielen dank für ihre rasche antwort habe gestern doch noch etwas anderes im netz gefunden dazu: 7 Auszahlung an andere Personen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben grundsätzlich die Eltern bzw. ein Elternteil und nicht das Kind. Ausnahme: Leistet jemand seinem Kind keinen Unterhalt (oder Unterhalt mit einem geringeren Betrag als das Kindergeld), kann das Kindergeld auch an das Kind bzw. an diejenige Person oder Behörde ausbezahlt werden, welche dem Kind Unterhalt leistet (= „Abzweigung“). Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruches auf alle Kinder ergibt. Beispiel: Bei 4 Kindern kann sich so ein Abzweigungsbetrag in Höhe von 160,25 € pro Kind ergeben. http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/kindergeld-kinderfreibetrag-kinderzuschlag.html somit hat sich meine frage nun doch noch erübrigt und das vorgehen der familienkasse scheinbar als richtig erwiesen?!
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