Biene687
Guten Tag. Unser Sohn (geb.Nov.2010), hat seit Mai 2011 einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50. Was können wir bei der Steuererklärung alles geltend machen?? Bis Nov.2011 habe ich noch Elterngeld bekommen, wird das nachversteuert? Vielen Dank im Vorraus.
Hallo, 1. http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf 2. Das EG wird nicht versteuert, der Rest wird mit einem erhöhten Steuersatz berechnet Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit