Alias70
Hallo, wie verhält sich die Bekanntgabe einer Schwangerschaft in einem 400 € Job? Ist man da auch unkündbar und bekommt man, wenn man krank geschrieben ist, die Stunden, die man nicht arbeiten konnte, bezahlt?
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB
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Hallo und guten Abend Ich habe schon ein wenig über die Suche geschaut, aber nichts genaues gefunden. Ich hab seit dem 1.1.08 einen 400 € Job, befristet bis 31.03.08. Ich bin schwanger in der 8. SSW, AG weiß es noch nicht, die Arbeit ist aber auch nicht schwer, paßt also alles so wie so so wie es lt. Mutterschutzgesetzt sein muß. Das der Vertr ...
Hallo!!!!! Bin als 400 Euro Kraft beschäftigt in einem Pflegeheim,aber leider ohne schriftlichen Vertrag.Habe ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin bekommen,und mein Chef weigert sich weiter die 400 Euro zu bezahlen. Wer liegt da von uns im Recht? Danke... Mit freundlichem Gruss Christiane
Hallo, ich hoffe Sie oder auch jemand anders kann mir helfen... Ich arbeite zur Zeit auf 400 Euro Basis in einem Kleinbetrieb. Mein Mann geht für 9 Jahre zur Bundeswehr. Also habe ich mit meinem Chef ausgemacht ab diesem Zeitpunkt (um gesetzlich versichert zu sein) meine Stelle auf einen sogenannten 401 Euro Job umzustellen. Das wäre auch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe vor kurzem einen neuen 400 € Job angefangen und 2 Wochen später erfahren dass ich schwanger bin. Nun hatte ich bei meinem Chef angerufen, da er meinte, dass man ich mich sofort bei Schwangerschaft melden müsste wegen giftigen Dämpfen (arbeite an einer Tankstelle). Er meinte auf meine Information hin, dass ich ...
Hallo wollte mal gerne wissen wie es ist wenn man vor der schwangerschaft auf vollzeit gearbeitet hat und nach der elternzeit auf 400€ weiter arbeitet,wie ist es dann wenn man nach 3 monaten erneut schwanger ist und ein beschäftigungsverbot bekommt! Wie viel geld bekommt man dann,wenn man aber gleichzeitig alleinerziehend ist ind von amt lebt?
Hallo, Ich habe mal ne frage und zwar arbeite ich seid dem 01.07.2012 in einen Betrieb als 400€ Job ( aushilfe) nun bin ich in der 21 Woche Schwanger und mein Frauenarzt möchte mir ein Beschäftigungsverbot erteilen da ich bei der Arbeit viel stehen und tragen muss. Nun meine Frage: Bekomme ich meinen Lohn weiter oder ist das dann damit geklärt ...
Hallo, vielen dank das Sie mir so schnell geantwortet haben. Aber wie fahre ich jetzt fort wenn mein Arbeitgeber nicht zahlen möchte wenn ich den Beschäftigungsverbot habe? Muss ich da irgentwo hin oder irgentwas beantragen ich habe davon leider garkeine Ahnung deswegen wende ich mich hier an Ihnen. Mit freundlichen gruß charly
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