Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Wann muß man seinem AG mitteilen, dass man schwanger ist? Ich bin zwar (nicht mehr) schwanger, denn ich hatte Anfang März 02 eine Ausschabung und war insgesamt 4 Wochen arbeitsunfähig. Da ich aufgrund "dieser Sache" so lange ausgefallen war, werde ich jetzt "gemobbt!" Mein Problem ist daher, wenn ich jetzt wieder schwanger werde, werde ich von meinem FA sofort wieder arbeitsunfähig geschrieben bis zumindest zur 12. Woche. Muß ich in der Zeit meinen AG schon Bescheid geben?
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Wenn man ein Beschäftigungsverbot aufgrund der SS erhält, muss man es dem Ag schon sagen, bei einer Krankschreibung nicht. Gruß, NB
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