Cennetugce
Hallo, ich habe eine Frage. Meine Tochter ist am 03.12.17 geboren, habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und Elterngeld ein Jahr lang voll bekommen, das zweite Jahr hatte ich keine Einkommen außer 450,- Minijob...ich soll wieder Dezember zum arbeiten anfangen und habe meine Zeiten nicht kürzen lassen. Nun bin ich aber Schwanger und bekomme wie bei der ersten Ssw einen BV da ich eine chronische Krankheit habe...wie wird es jetzt mit der Bezahlung sein, werde ich während meiner Schwangerschaft vollen Lohn bekommen oder bekomme ich da weniger Lohn ? Und wann muss ich es meinem Chef sagen? Muss ich im Dezember erst in der Arbeit antanzen und es ihm persönlich sagen oder kann ich es schriftlich machen ? Lg und danke im voraus
Hallo, mein erster Gedanke war, dass bei einer chronischen Erkrankung zu prüfen ist, ob nicht eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die dem Beschäftigungsverbot vorgeht. Die Fortführung der Tätigkeit muss die alleinige Ursache für die Gefährdung von Mutter und Kind sein. Ansonsten können Sie selbstverständlich in ein Beschäftigungsverbot gehen, Sie bekommen dann zunächst den Lohn vom Minijob und ab dem ersten Tag der Arbeit den vollen Lohn. Ob der Arbeitgeber Sie umsetzen kann hängt von der Art des Beschäftigungsverbotes ab. Liebe Grüße NB
Ani123
Ich würde es ihm vorher schriftlich mitteilen. Somit kann er schauen, ob er eine Ersatztätigkeit für dich hat, welche du trotz chronischer Krankheit ausüben kannst. Zudem, und das finde ich aus AG-Sicht wichtiger ubd von dir aus nur fair, kann er die Stelle, wofür du eingeplant bist bzw. wo zurzeit jemand für dich arbeitet, weiter besetzen. Das ist, wenn du es ihm erst im Dez. mit regulären Arbeitsantritt sagst, nicht möglich. Während der Monate, wo du gearbeitet hättest und im BV bist bekommst du den Lohn, welchen du auch mit Arbeit bekommen hättest. Allerdings steht dir nur ein BV zu, wenn dein AG dir keine Ersatztätigkeit bei der Arbeit zur Verfügung stellen kann, welche du trotz deiner chronischen Krankheit ausüben kannst und wenn du eine Betreuung für dein 1.Kind nachweisen kannst. Denn ohne Betreuung kannst du nicht arbeiten gehen und hast keinen Anspruch auf ein BV.
HeyDu!
Ani s Antwort ist mal wieder falsch. Ein BV aus gesundheitlichen Gründen (individuelles BV) stellt der Arzt aus. Untersagt dieser "jede Tätigkeit" dann ist das so und der AG braucht auch keine andere Tätigkeit suchen. Wie weit bist Du schon? Der Arzt kann das BV theoretisch jetzt schon ausstellen und es gilt dann ab dem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit. Meldung über die Schwangerschaft kannst Du selbst jederzeit mündlich oder schriftlich machen. Musst Du aber nicht. Geld im BV gibt's entsprechend Vertrag. Klingt nach Vollzeit? Du musst keine Sekunde gearbeitet haben. BG
Mitglied inaktiv
Das BV gilt wenn vom Arzt für jede Tätigkeit auch jetzt schon für den Mini job Ich würde es dem AG mitteilen und nach der EZ hast du ja sicher entsprechende Kinderbetreuung (wolltest ja nicht reduzieren)und bekommst Vollzeitgehalt ohne eine std gearbeitet zu haben.
HeyDu!
Danke Saarlandmami, hatte den Minijob beim Antworten nicht auf dem Schirm.
Felica
Achtung theoretisch kann die KK unter Umständen dieses BV anzweifeln. Ob sie es dann am Ende tut ist ein anderes Thema. Theoretisch deshalb, weil ein BV immer im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen kann. Das können die anzweifeln wenn es aufgrund einer chronischen Krankheit besteht. da die BV immer strenger kontrolliert werden würde ich das also im Hinterkopf behalten.
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