milaaa
Hallo Fr. Bader, folgender Sachverhalt: Bei meinem jetzigen AG fällt mein Job/Aufgaben weg. Dieser soll quasi in einer anderen Gesellschaft weitergeführt werden. Für die betroffenen Mitarbeiter ist geplant, dass sie quasi in die neue Gesellschaft wechseln sollen. Ich bin zur Zeit schwanger, mein AG weiß aber noch nichts davon. So, nun meine Fragen: 1.) Muss ich beim "Einstellungsgespräch" bzw. bei der Vertragsunterzeichnung im neuen Job bescheidgeben, dass ich schwanger bin. (es handelt sich um einen Bürojob und ich wäre wahrscheinlich zum Einstellungszeitpunkt schon in Elternzeit). 2.)Wenn ich nichts sage, den Vertrag unterschreibe, habe ich dann das Recht auf den Job? Und wie gehe ich dann vor, mit der Mitteilung, dass ich doch schwanger bin bzw. dann erst einmal in EZ? Muss der neue AG dann auch mein Gehalt zahlen, selbst wenn ich keinen einzigen Tag dort gearbeitet hätte (da ja in EZ)? Oder zahlt der alte AG solange die EZ läuft, unabhängig vom neuen Vertrag?? 3.) Hätte ich ein Recht auf TZ in EZ im neuen Job, da ich dann zwar nicht die min. 6 Monate gearbeitet hätte, doch eben seit dem Einstellungszeitpunkt in EZ war und somit auch 6 Monate Betriebszugehörigkeit hätte? 4.) Und wenn ich mich entschließe, doch nicht zu wechseln, sondern beim jetzigen AG zu bleiben, obwohl meine Arbeit wegfällt (wahrscheinlich wenn ich schon in EZ wäre), kann mir dann in der EZ gekündigt werden? Quasi betriebsbedingt?? Bin etwas ratlos und die Situation ist etwas verwirrt? Mir ist es eigentlich egal, bei welchem AG ich danach beschäftigt werde, es geht mir aber um die Sicherheit, und dass ich alle Rechte nutzen kann die mir zustehen (z.B. Kündigungsschutz, 2 Jahre EZ, TZ in EZ etc.) Vielen lieben Dank für Ihre Bemühunge und Ihre Hilfe hier! lg Mila
Hallo, 1. Nein 2. Klar 3. Ja 4. Das muss das Gewerbeaufsichtsamt entscheiden Liebe Grüsse, NB
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