Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe ein kleines Problem. Wie ich erst kürzlich erfahren habe, bin ich bereits in der 11. Woche schwanger. Zur Zeit befinde ich mich aber auch auf Jobsuche und bin finanziell auch schnellmöglichst darauf angewiesen. Nun habe ich Mitte Dezember ein Vorstellungsgespräch und diesen Job auch schon so gut wie sicher. Ich weiß, daß ich beim VG nicht sagen muß, daß ich schwanger bin. Angenommen ich würde den Arbeitsvertrag zum 01.01.2001 bekommen und würde meinem Arbeitgeber nach ein paar Wochen mitteilen, daß ich schwanger bin (z.B. Anfang Februar - wäre dann ca. 22. SSW), wäre der Arbeitsvertrag dann trotzdem gültig? Was würden außerdem für mögliche (rechtliche) Konsequenzen daraus entstehen? Liebe Grüße, Sonja
Liebe Sonja, wenn es sich nicht um einen Beruf handelt, den Sie von vornherein wegen der SS nicht ausüben können (Flugbegleitung, Modell, Chemielaborantin) müssen Sie nichts sagen und sind nach Vertragschluss wie jede andere AN zu behandeln. Passen Sie nur auf, daß der Vertrag möglichst nicht befristet ist (z.B. auf die Probezeit). Gruß NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe ein kleines Problem. Wie ich erst kürzlich erfahren habe, bin ich bereits in der 11. Woche schwanger. Zur Zeit befinde ich mich aber auch auf Jobsuche und bin finanziell auch schnellmöglichst darauf angewiesen. Nun habe ich Mitte Dezember ein Vorstellungsgespräch und diesen Job auch schon so gut wie sicher. Ich weiß, da ...
HILFE! Liebe Frau Bader, Ich brauche dringend einen Rat! Ich habe meine letzte Arbeitsstelle auf eigenen Wunsch hin verlassen um ab Sept. 2014 Reisen zu können. Mein Freund hat mich an Weihnachten 2014 im Ausland besucht und nun bin ich im zweiten Monat schwanger! Im Grunde sind das sehr erfreuliche Nachrichten und wir sind sehr froh darum, alle ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
Mein Arbeitgeber kürzt massiv Stellen. Zirka 50% der Belegschaft wurden geradeit Abfindung gekündigt. Mir wurde ein Abfindungsangebot vorgelegt. Die Basis für die Abfindung ist eine Formel mit dem Bruttomonatsgehalt. Laut dem beigelegten Schreiben gilt die Formel für alle Betroffenen. Darf der Arbeitgeber hier mein vermindertes Teilzeit-Gehalt ben ...
Guten Tag Frau Bader, Ich war heute beim Frauenarzt zur Schwangerschaftsfestellung man hat einen Herzschlag gesehen. Am 09.02 unterschreibe ich meinen Arbeitsvertrag als Produktionshelfer im 3 schichtsystem. Weil ich leider nichts anderes finde und im Dezember gekündigt wurde. Wenn ich am 12.02 nach Vertragsunterzeichnung aber vor Arbeitsbeginn ...
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job