Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe ein kleines Problem. Wie ich erst kürzlich erfahren habe, bin ich bereits in der 11. Woche schwanger. Zur Zeit befinde ich mich aber auch auf Jobsuche und bin finanziell auch schnellmöglichst darauf angewiesen. Nun habe ich Mitte Dezember ein Vorstellungsgespräch und diesen Job auch schon so gut wie sicher. Ich weiß, daß ich beim VG nicht sagen muß, daß ich schwanger bin. Angenommen ich würde den Arbeitsvertrag zum 01.01.2001 bekommen und würde meinem Arbeitgeber nach ein paar Wochen mitteilen, daß ich schwanger bin (z.B. Anfang Februar - wäre dann ca. 22. SSW), wäre der Arbeitsvertrag dann trotzdem gültig? Was würden außerdem für mögliche (rechtliche) Konsequenzen daraus entstehen? Liebe Grüße, Sonja
Liebe Sonja, wenn es sich nicht um einen Beruf handelt, den Sie von vornherein wegen der SS nicht ausüben können (Flugbegleitung, Modell, Chemielaborantin) müssen Sie nichts sagen und sind nach Vertragschluss wie jede andere AN zu behandeln. Passen Sie nur auf, daß der Vertrag möglichst nicht befristet ist (z.B. auf die Probezeit). Gruß NB
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