Frage: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Hallo, ich arbeite im Krankenhaus und habe bei meiner 1. Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen. Bin aktuell noch bis Februar 2022 in Elternzeit (1 Jahr) & würde dann theoretisch statt wie vorher Vollzeit, in Teilzeit wechseln. Antrag würde ich dann 3 Monate vor Ende der Elternzeit stellen. Wir haben aber vor, ab November zu versuchen wieder schwanger zu werden. Sollte das klappen, würde ich sofort wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten. Die Elternzeit würde ich nicht vorzeitig beenden, sondern dann (vorausgesetzt es klappt auch) ab Februar 2022 statt wieder anfangen zu arbeiten, direkt ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Meine Frage an Sie: Wenn alles so klappen würde, wäre es (finanziell gesehen) dumm, einen Teilzeitvertrag zu machen, da ich ja dann im Beschäftigungsverbot folglich nur Teilzeitgehalt bekommen, obwohl ich ja meinen Vollzeitvertrag noch habe. Ich MUSS aber 3 Monate vorher Elternzeitende den Antrag auf Teilzeit stellen (wenn das Schwanger werden nicht klappt, MUSS ich wg. meiner Tochter weniger arbeiten). Bin jetzt in der Zwickmühle. Wenn ich den Antrag auf Arbeitszeitänderung im November (fristgerecht 3 Monate vorher) stelle, wird mir ja eh ein Änderungsvertrag zugeschickt, der ja erst mit Unterschrift von mir gültig ist. Mein Gedanke: ich zögere diese dann zeitlich etwas hinaus, bis ich weiß, ob ich schwanger bin oder nicht & unterschreibe, wenn ich schwanger bin, dann doch nicht, d.h ich bleibe „Vollzeit“ & erhalte dementsprechendes Gehalt im Beschäftigungsverbot. Zwar sehr „berechnend“ aber ist das logisch/möglich? Lg & danke für die Antwort

von Muchacha am 01.06.2021, 19:32



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Hallo, ich sehe hier keine Zwickmühle. Sie können nur so viele Stunden angeben, wie Sie tatsächlich arbeiten können. Sie wissen nicht, ob Ihr Arbeitgeber Sie versetzt oder eine Überprüfung stattfindet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2021



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Wenn du ein VOLLZEIT BV beanspruchen willst, musst das Erstgeborene VOLLZEIT betreut sein. Das musst du auch bedenken

von MamaausM am 01.06.2021, 19:36



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Aber durch das BV wäre ich ja dann direkt im Anschluss an die Elternzeit zuhause (es gibt auch keine „andere“ Tätigkeit für mich, als das BV findet zu 100% Zuhause statt, das ist sicher

von Muchacha am 01.06.2021, 19:40



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Die Krankenkassen kontrollieren immer häufiger ob die Erstgeborenen betreut sind, wenn nicht gibt es kein Geld. Hintergrund ist der das wenn du nicht schwanger wärst ja auch nicht arbeiten könntest

von misses-cat am 01.06.2021, 20:35



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

du kannst nicht vollzeit anmelden obwohl du nicht vollzeit arbeiten könntest. das kind MUSS betreut sein um ein bv zu erhalten. heißt, wenn das kind einen kitaplatz hat, der für dich teilzeit bedeutet, dann meldest du teilzeit. wenn du eben nur teilzeit arbeiten könntest, kannst du nicht vollzeit melden. wenn der grund fürs bv wegfällt musst du sofort! genauso arbeiten, wie vereinbart. sei es FG, was ich nicht hoffe, oder ersatztätigkeiten. denn das MUSS der AG prüfen, ob er da was für dich hat. das kann auch während des bv kommen, dass er dich eben mit einer ersatztätigkeit zurückholt. das recht hat er.

von mellomania am 01.06.2021, 21:16



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Dieser Umstand ist aber gegeben. Ich habe einen Kita Platz für 5 Tage von 12-17 Uhr. & mein BV spielt sich definitiv zuhause ab, da es bei meiner Tätigkeit keine „Ausweich-/Ersatztätigkeit“ gibt.

von Muchacha am 01.06.2021, 22:34



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Im ersten Post schreibst du das du Teilzeit arbeiten musst wenn es nicht klappt mit dem schwanger werden jetzt kannst du doch. Mache es vielleicht hast du Glück und wirst nicht kontrolliert aber so wie du es vorhast kannst du sicher sein das dein Arbeitgeber dir nach der weiteren Elternzeit kündigen wird

von misses-cat am 01.06.2021, 22:45



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

welchen du annehmen musst! das ist seine pflicht das zu schauen ob er ersatztätigkeiten hat! und wenn er die aus dem ärmel zieht wirst du ein problem haben. das ganze wird zum glück verschärft kontrolliert, auch von den krankenkassen, damit kein sozialbetrug stattfinden kann und ein bv nur dann ausgesprochen wird, wenn es wirklich nicht anders geht.

von mellomania am 01.06.2021, 23:30



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Was du hier planst, ist BETRUG! Du schreibst, dass du NICHT Vollzeit arbeiten KANNST , weil du deine Tochter betreuen musst. Wenn du Vollzeit beantragst, MUSST du auch Vollzeit arbeiten KÖNNEN! Was machst du, wenn dein Arbeitgeber bis dahin eine Erzatztätigkeit für dich hat? Was machst du, wenn du eine Fehlgeburt hast?

von 3wildehühner am 02.06.2021, 02:38



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Wow Leute, also langsam gebt ihr mir das Gefühl, is wär schon fast ne Kriminelle, nur weil ich THEORETISCH durchdenke, welches Szenario sich finanziell einfach am meisten lohnen würde. Denke, da ist doch eigentlich nichts verwerfliches dran.. Sorry, aber ist doch normal nichts herschenken zu wollen & zu schauen, wo für einen noch am meisten „rausspringt“ oder seid ihr da alle so viel selbstloser, als ich es bin? - bzgl des Widerspruchs zu meinem ersten Post: auf Dauer kann ich persönlich nicht Vollzeit arbeiten mit der Kleinen, weils mir zu stressig würde (Gegenschichten zum Partner, mit Dienstzeiten jonglieren), aber es geht darum, wenn ich „nachweisen“ müsste, dass eine Vollzeitbetreuung da sein muss, dann wäre es „theoretisch“ durch die Kita+Partner gegeben, was ich PERSÖNLICH aber auch lange Sicht nicht möchte (damit auch die Frage, was tun bei FG: Sofort Teilzeit beantragen & dann bis das durch is, eine absehbare Zeit Zähne zusammenbeißen - zum BV: nochmal, das wird mit Sicherheit zuhause stattfinden, da müssen wir keine anderen „Szenarien“ durchsprechen

von Muchacha am 02.06.2021, 03:25



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Na dann kann man ja nur hoffen, dass dein Plan aufgeht. Teilzeit solange rauszögern und dann doch sagen, ich komme Vollzeit zurück..... Tja meinst, wenn das so einfach wäre, würden ja alle Vollzeit anmelden und dann sagen: upppsi schwanger Frau Bader wird das gleiche schreiben..

von MamaausM am 02.06.2021, 06:48



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Würde ich meinen, dass würde so einfach gehen, würde ich hier doch gar nicht erst fragen

von Muchacha am 02.06.2021, 07:56



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

fakt ist, du kannst nur das anmelden was du arbeiten kannst. fertig. wenn du vollzeit meldest und upsi schwanger bv und der grund fürs bv fällt weg, musst du vollzeit ran. auch wenn du nicht willst. wird wie gesagt überprüft das ganze, da es zu viele gibt, die so denken wie du :-) man darf keine nachteile haben, aber auch keine vorteile. und es ist ein vorteil wenn du behauptest vz arbeiten zu können, mit bv rechnest, aber never vollzeit arbeiten könntest. naja

von mellomania am 02.06.2021, 16:07



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Du hast doch gefragt, ob das geht Vollzeit angeben und mit BV zuhause bleiben. Antwort darauf: ja geht schon wenn du nachweislich auf Dauer eine Betreuung für das 1. Kind hast. Das geht schon, wird kontrolliert. Immerhin zahlen die Krankenkassen über die Umlage dein Gehalt an den AG. Deshalb mein Hinweis mit der Betreuung

von MamaausM am 03.06.2021, 08:48



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende Elternzeit

Du hast doch gefragt, ob das geht Vollzeit angeben und mit BV zuhause bleiben. Antwort darauf: ja geht schon wenn du nachweislich auf Dauer eine Betreuung für das 1. Kind hast. Das geht schon, wird kontrolliert. Immerhin zahlen die Krankenkassen über die Umlage dein Gehalt an den AG. Deshalb mein Hinweis mit der Betreuung

von MamaausM am 03.06.2021, 08:48



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