Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schulwechsel in anderen Landkreis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schulwechsel in anderen Landkreis

SchöneBlume

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Guten Tag Frau Bader, wir möchten gern unser 7jähriges Kind die Grundschule wechseln lassen, weil dort für uns, bzw. in erster Linie für ihn, unzumutbare Zustände herrschen. Die Lehrer haben ein dermaßen starres System und 1/3 der Klasse bekommt tägliche Tadel (schriftlich), werden zu Unrecht für Dinge beschuldigt und werden extrem unter Leistungsdruck gesetzt (jede Woche Dikatat, seit der 1. Klasse, alle 2 Wochen Mathetest etc.). Wir haben dann den offiziellen Weg eingehalten, Gespräch mit Klassenlehrer, dann mit Klassen- und Fachlehrer. Haben gemeinsam überlegt, wie man das Fehlverhalten lösen könnte,... suchten eine Beratungsstelle auf, eine Therapeutin, Ärzte,... ALLE sagen, wir sollen dringend wechseln, weil das Kind dort "niedergemacht" wird und niemand aus der Therapie kann nur ansatzweise das bestätigen, was vorgeworfen wird. Nun haben wir eine Grundschule in 15 km Entfernung, die ein ganz anderes, offenes System bietet. Altersgemischte Lerngruppen, Keine Klassenarbeiten, kein Frontalunterricht,... alles Dinge, die unserem Kind zu Gute kämen! Er soll sein Selbstwertgefühl steigern, in dem er anderen Kindern helfen kann (den jüngeren der Klasse), er soll in seinem individuellen Tempo arbeiten (sehr schnell) und dann Zusatzmaterial bekommen (dort gang und Gäbe), er soll sich in den sozialen Kompetenzen steigern können (an der neuen Schule wäre ein 5. Besuchsjahr möglich, ohne zurückgestuft zu werden - er kann also in seinem Lernstoff weiterarbeiten)... Da er mit 5 eingeschult wurde, kein Problem... Doch leider ist die Schule in einem anderen Landkreis und wir müssen vermutlich eine Sondergenehmigung bekommen nach §63 NSchG. Wir haben die Befürchtung, dass die jetzige Grundschule es ablehnt, weil nämlich dann zu wenig Kinder vor Ort sind um 3gleisig zu unterrichten. Haben Sie einen Tipp? Bzw. welche Kriterien müssen wir erfüllen? Würde ggf. ein Attest / Bericht von Therapeuten / Arzt reichen, um den Wechsel zu rechtfertigen? Wir würden das natürlich vorher prüfen wollen, bevor wir unser Kind damit belasten... Er ist unglücklich dort, traut sich aber nicht viel zu sagen... Wir sind echt in großer Sorge. Vielen Dank SchöneBlume


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, kein Anspruch, auch nicht mit Attest etc. Versuchen Sie es bei der Aufsichtsbehörde. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Soweit ich weiß, muss der Wechsel von der Gemeinde genehmigt werden. Ohne Probleme müsste das gehen, wenn die gewählte Schule ein Konzept hat, das es in eurem Einzugsgebiet nicht gibt, z.B. Montessori. LG luvi


Itzy

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In NRW hast du freie Schulformwahl. Deshalb hatte ich die Möglichkeit meine Tochter in der Nachbarstadt anzumelden. ( Hier Sekundarschule statt Gesamtschule). Schau mal ob das bei euch so wäre.


mellomania

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um welches bundesland geht es denn?


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