Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann möchte sich gerne Selbständig machen. Ich habe jedoch Angst vor laufenden Kosten und schlechter Zahlungsmoral der Auftraggeber gerade im Baugewerbe. Ich selber gehe Arbeiten und wir haben 2 Kinder. Hier meine Frage: Wenn der Ehemann sich Selbständig macht und dann nicht genügend Geld für die Fixkosten (Krankenkasse, Materialvorleistung usw.) reinkommt, kann die Ehefrau dann für Schulden mithaftbar gemacht werden? Vielen Dank im Vorraus Silke
Liebe Silke, wenn Sie nichts unterschreiben, nicht. Gruß, NB
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