Mitglied inaktiv
Hallo, nach dem MuSchu bin ich (Beamtin) als Teilzeitkraft wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt (gegen den ausdrücklichen Willen des Amtsvorstehers) und wurde prompt an eine schlechter bezahlte Stelle (Wegfall der Außendienstzulage) gesetzt, obwohl meine Arbeistzeit (Blockmodell) einen Einsatz auf dieser Stelle zuliese. Weder der Personalrat noch im Familienministerium konnte man mir Auskunft geben, ob bei Beamten eine solche Degradierung wegen familienpolitischer Teilzeit zulässig ist. Ich bin für jede Information zu diesem Thema dankbar. Grüße, Birgit
Liebe Birgit, es handelt sich hier um ein beamtenrechtliches Problem, nicht um ein zivilrechtliches. Offen gesagt, Beamtenrecht ist öffentliches Recht und da kenne ich mich nicht besonders aus, außerdem benötigt man eine Reihe Hintergrundinfos (zB Frage des Dienstherrn ob Bund oder Land), die mir hier fehlen. Ich rate Ihnen, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufzusuchen-.der kann besser helfen. Gruß´, NB
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