Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ende juni wird mein scheidungstermin sein. es wird eine einvernehmliche scheidung; nur mein mann hat einen awalt - ich nicht. in einer scheidungsfolgevereinbarung ist geregelt, dass ich 1/3 der Scheidungskosten trage. Muss ich auch die Anwaltskosten tragen? Er arbeitet doch für meinen Nochmann??? Oder nur die Gerichtskosten?
Halo, schwer zu sagen. Frage ist, wer wann diese Vereinbarung gemacht hat. Fragen Sie am besten den RA Ihres Mannes-der wird den Sachverhalt ja kennen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wörtlich steht in der scheidungsfolgevereinbarung "die kosten des scheidungsverfahrens trägt frau.... zu 33 %"
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