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Guten Abend Frau Bader, hallo @ all, mein Sohn (13) hat heute mit seinem Freund in der Schule rumgealbert - einer ist dem anderen nachgerannt. Der Freund hat eine Tür zugeworfen, gegen die mein Sohn gestoßen ist. Dabei ist die Tür kaputt gegangen. Ist es rechtens, dass die Schule jetzt mit Schadensersatzforderungen an uns und die Familie des anderen Jungen herantritt? Wir meinen, dass eine Tür nicht davon kaputt gehen kann, wenn jemand dagegenläuft (-rennt). Würde im Fall der Fälle eigentlich unsere Haftpflichtversicherung für den Schaden (immerhin 500 bis 700 Euro) aufkommen? Vielen Dank und viele Grüße Anne
Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Dein Kind ist in der Privaten Haftpflicht automatisch mitversichert - und für solche Schadenfälle ist die Haftpflicht da. Also umgehend melden!
Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, ich danken Ihnen sehr für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Anne
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Hallo Frau Bader....ich lebe seit über einem Jahr mit meinen Kindern 14 Jahre und 8 Jahre von meinem Freund getrennt ( Vater der Kinder ) gem. Sorgerecht für das ältere Kind....er hat sich jetzt an die Schule gewendet ich würde Informationen wie Elternsprechtag etc. nicht an Ihn weiterleiten....als wir noch zusammen waren hat Ihn Elternsprechtag ni ...
Nochmal hallo. Hm. Wenn die Versicherung ablehnt, da z. B. das Kind aus diversen Gründen nicht haftbar zu machen ist, ist es dann nicht so, dass ICH auch nicht dafür aufkommen muss?! Es geht hier nämlich laut Gutachter um Ca. 3600€ ( was mit Sicherheit absolut übertrieben ist, aber dennoch....). So zu sagen, Pech für den Geschädigten?! Danke
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Guten Abend! Meine Tochter ist gerade eingeschult worden. Sie ist eher schüchtern und zurückhaltend. Sie wird seit der 1. Schulwoche von ihren MitschülerInnen geschlagen, getreten, geschubst, bespuckt und übel beleidigt. Es scheint einen \"Anführer\" zu geben und die anderen finden es scheinbar lustig mitzumachen. Alles fing wohl damit an, dass ...
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