Alina13818
Hallo Frau Bader.
Mein Arbeitsvertrag war bis 30.06.2018 befristet. Seit 02.07.2018 befinde ich mich nun in Mutterschutz.
Jetzt habe ich von der Agentur für Arbeit einen Ruhens Bescheid bekommen. Aufgrund dessen ich von meinem letzten
Arbeitgeber noch Urlaubsanspruch habe. Diesen hat er mir ausbezahlt. In der Zeit von 01.07.2018 bis 13.07.2018 besteht dieses
Ruhen und ich beziehe kein Arbeitslosengeld1. Seit dem 02.07.2018 bekomme ich auch kein Arbeitslosengeld weil ich in Mutterschutz bin. Normaler
weise müsste ich Mutterschaftsgeld in höhe Krankengeld von meiner Krankenkasse bekommen.
Meine Krankenkasse benötigt aber eine Berechnung des Arbeitslosengeld1 um mein Mutterschaftsgeld berechnen zu können.
Die Agentur für Arbeit stellt mir diese Berechnung nicht aus, da ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld1 habe. Jetzt sagt die Krankenkasse das ich kein Mutterschaftsgeld
bekomme, weil ich in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe! Außerdem sei ich dann auch nicht Krankenversichert...
Das kann doch nicht sein das mir gar nichts zusteht in diesen 14 Wochen Mutterschutz
Können Sie mir helfen? Bin echt verzweifelt!!!
Hallo, man hätte auf das Mutterschaftsgeld vor der Geburt verzichten und somit Arbeitslosengeld eins erhalten können. Liebe Grüße NB
Elchkäfer
Das hört sich schlimm an, hoffentlich kann Frau Bader helfen. Irgendwer muss da doch zuständig sein. Kannst du dich parallel an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden? Profamilia, Diakonie, AWO und so. Vielleicht weiß da jemand was?
Sternenstunde
Wir leben echt in einem tollem Sozialsystem... Ich hatte auch einen solchen Ruhensbescheid, da mir von meinem AG auch noch Urlaub ausgezahlt wurde. Jedoch war das am Ende meiner EZ und in Übergang zur neuen Arbeitsstelle. Meine Ruhenszeit war 4 Wochen... Was die Krankenversicherung angeht, so kannst du dich (sofern du verheiratet bist) dich über deinen Mann in der Familienversicherung mitversichern.
Felica
Mutterschaftsgeld bekommt wer theoretisch Anspruch auf Krankengeld und damit ALG1 hat. Sage dem Amt das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz freiwillig verzichtest und du dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung stehst. Damit müssen sie dir ALG1 zahlen sobald der Urlaub durch ist, krankenversichert wärst du damit auch. Die Lücke sollte eh kein Ding sein weil auch das gesetzlich angesichert ist. Nach der Geburt bekommst du dann von der KK Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld und danach Elterngeld. Das Problem ist der ausgezahlte Urlaub, der bringt neben einem Beschäftigungsverbot vom Arzt bei einem beendeten Arbeitsvertrag immer wieder diese Probleme. Gesetzlich ist es eindeutig geklärt das Amt und Krankenversicherung das so nicht dürfen, sie machen es aber immer wieder. Zu Lasten eben der Frauen und viel zu oft kommen sie damit auch durch. https://www.haufe.de/personal/entgelt/luecken-beim-anspruch-auf-mutterschaftsgeld-geschlossen_78_316300.html Du kannst auch zum Anwalt gehen und der soll ein nettes Schreiben an KK und Amt aufsetzen und andeuten das du notfalls vor das Sozialgericht gehst. Kannst es natürlich auch erst einmal so probieren indem du der netten Sachbearbeiterin mal den entsprechenden Gesetzestext zukommen lässt. Wobei, ich würde da dann direkt gleich eine Ebene höher gehen, und die Beschwerde mit dabei haben. Alles Gute und lass dich trotz allem nicht kirre machen.
Alina13818
Hallo und danke für die lieben Worte! Momentaner Stand der Dinge. Ich habe jetzt schriftlich einen Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt mit allen Unterlagen(3 Lohnzettel,Ruhensbescheid von Arbeitsamt).. Meine Schwangerschaftsberatung meinte das sie somit nicht aus können.. Ich hoffe echt auf ein Wunder !! Ich versuche mich nicht verrückt zu machen aber so einfach ist das leider nicht... Tollen Rechtsstaat haben wir da..
Faydream1988
Hallo bin gerade in der selben Situation. Hast du schon ne Antwort von der Krankenkasse bekommen? Alles Liebe Luisa
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