Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückgaberecht!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückgaberecht!

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sehr geehrte fr. bader, wir haben vor nicht ganz 14 tagen ,mehrere paar schuhe gekauft (reduz.ware) ohne mängel oder dergleichen. sie sollten ein geschenk sein. nun gab es streit. jetzt wollen wir vor verstreichen der 14 tagesfrist die gesammte anzahl an schuhen zurückbringen und uns bargeld auszahlen lassen!!! wir haben mit eurocard bezahlt. nun ist meine frage an sie: laut tel. gespräch tauschen der händler (store factory) die ware nur um oder gegen gutschein!!! wir wollen aber das bargeld haben!!,müssen wir einen gutschein annehmen??? vielen dank für ihre auskunft. ullchen


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Anhang es steht auf dem kaufzettel keinerlei ihnweise wg. der rücknahme ,ausserdem sind wir nicht drauf hingewiesen worden....das bei rückgabe keine barauszahl. möglich ist.....usw.


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Hallo ! Wenn die Schuhe keine Mängel aufweisen ist der Verkäufer nicht verpflichtet die Schuhe zurückzunehmen ! Du kannst also froh sein wenn er es trotzdem macht und dafür einen Gutschein ausstellt ! LG Sissy


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